Hi,
"Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der unten aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. [...]"
Wenn Du kein Geld hast, Rundfunktgebühren zu bezahlen, musst Du dir also erst Gerät_e_ besorgen, die empfangsbereit sind. Erst Dann kannst Du von den Gebühren befreit werden.
Ja und? Derzeit ist es ja (noch) so, daß man gar nicht gebührenpflichtig ist, wenn man keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält.
Und wo keine Gebührenpflicht da ist, kann man auch nicht davon befreit werden.
Das ist echter Nazi-Zynismus!
Was das mit Nazis zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
O o ostern ...
Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
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