Hello,
kleine Korrektur *duck*
Die Gebühr ist fürs Quartal, und nicht für den Monat.
Also teilt das Nachfolgende nochmal durch 3.
Am unsozialen Prinzip ändert das allerdings nichts.
Als ALG-II-Betroffener kannst Du sich dann sicherlich wieder davon befreien lassen, aber was ist mit den Leuten, die gerade so über dem Sozialhilfesatz liegen. Die zahlen dann ca. 6% Rundfunkgebühren von ihrem Nettolohn. Leute, die ein durchschnittliches Nettogehalt beziehen, zahlen nur noch ca. 2% von ihrem Nettolohn, Leute mit gutem Gehalt nur noch unter 1%.
Ist das sozial gerecht?
Ich bin der Meinung, dass das gegen alle Prinzipien des Sozialstaates verstößt und damit vermutlich auch gegfen unser Grundgesetz.
Aber vielleicht bekommt man ja demnächst den Fernseher kostenlos dazu, so wie das bei Mobilfunkgeräten schon lange der Fall ist?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg