Moin!
Das Finanzamt hat seit ein paar Jahren relativ widerwillig ihre schriftliche Übermittlung akzeptiert, will das aber jetzt nicht mehr.
Meine Mutter ist Rentner und es geht nur um Einnahmen aus Vermietung einer Garage und einer kleinen Gewerbehalle.
Kann sie wirklich gezwungen werden?
Ja.
Es ist eine Gesetzesänderung seit 2003, erstmals wirksam 2006. Seitdem sind viele weitere Jahre vergangen, in denen man sich dem Fortschritt auf irgendeine Art und Weise hätte anpassen können. Warum zum Beispiel hilfst du nicht? Die vier Mal im Jahr kurz was online tun sollte doch kein Akt sein.
Natürlich könnte sie einen Steuerberater nehmen, nur dann lohnt es sich eigentlich kaum mehr zu vermieten, wenn sie den Steuerberater bezahlen muss.
Wenn sie so wenig Mieteinkünfte erzielt, wird sie kaum über 17600 Euro Jahresumsatz liegen und somit in der Lage sein, als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweisung zu arbeiten.
Und schon entfällt das Elster-Problem. Und obendrein kommt auch noch mehr Geld bei raus, weil das Brutto jetzt ohne Umsatzsteuerabzug ihr Netto ist.
Dummerweise kann man Ausgaben mit Umsatzsteuer auch nicht mehr gegenrechnen, aber ob das viel ausmacht, wäre zu analysieren.
- Sven Rautenberg