Der Martin: Umsatzsteuer verpflichtend online ohne Computer

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Hi,

Da die Ist-Veranlagung auch nur bis zu gewissen Umsatzgrenzen möglich ist, ...

wo ist das geregelt? Wo steht das?

und die Soll-Veranlagung der Regelfall, ...

Auf dem Fragebogen, den ich damals fürs Finanzamt einreichen musste, waren Soll- und Ist-Veranlagung als gleichwertige Alternativen aufgeführt. Ohne Einschränkungen. Auch mein Steuerberater hat mir seinerzeit gesagt, dass die Ist-Veranlagung in der Regel günstiger ist, wenn man keine nennenswerten Ausgaben hat (ohne auf Grenzen hinzuweisen).

ist "Voranmeldung" vor dem Zahlungseingang ja korrekt. Schriebe man Ultimo noch eine Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel (Mahnverfahren nicht mitgerechnet), hat man den Umsatz spätestens zehn Tage später voranzumelden und zu zahlen.

Das würde also heißen, dass man unter Umständen den Finanzgeiern etwas vorschießen müsste, was man noch gar nicht hat. Damit wäre die Soll-Veranlagung ja sittenwidrig und gehört verboten. Diese MwSt-Durchreicherei ist idiotisch genug, aber dass man dabei noch in Vorleistung gehen soll, wäre der Gipfel der Idiotie.

Ciao,
 Martin

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Wichtig ist, was hinten rauskommt.
  (Helmut Kohl, 16 Jahre deutsche Bundesbirne)
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