Tach!
Da die Ist-Veranlagung auch nur bis zu gewissen Umsatzgrenzen möglich ist, ...
wo ist das geregelt? Wo steht das?
In einem der von mir erwähnten Paragraphen.
Das würde also heißen, dass man unter Umständen den Finanzgeiern etwas vorschießen müsste, was man noch gar nicht hat.
Nicht wirklich, denn dein Geschäftspartner zahlt dir zwar die Rechnung nicht, macht es aber mit der Umsatzsteuer genau andersrum: Er holt sie sich fristgerecht vom Finanzamt. Für das Finanzamt ist das ein Nullsummenspiel. Nur beim Endverbraucher gehst du in Richtung Finanzamt in Vorleistung.
Diese MwSt-Durchreicherei ist idiotisch genug, aber dass man dabei noch in Vorleistung gehen soll, wäre der Gipfel der Idiotie.
Das mag idiotisch scheinen, aber wie willst du es sonst machen? Jeder der etwas kauft führt die USt selbständig ans Finanzamt ab? Da kannst du die USt auch gleich ganz einstellen, bei sovielen Leuten die das dann vergessen würden. Beachte auch Ausländer und Kinder in diesen Überlegungen.
dedlfix.