Hallo,
Das würde also heißen, dass man unter Umständen den Finanzgeiern etwas vorschießen müsste, was man noch gar nicht hat.
Nicht wirklich, denn dein Geschäftspartner zahlt dir zwar die Rechnung nicht, macht es aber mit der Umsatzsteuer genau andersrum: Er holt sie sich fristgerecht vom Finanzamt. Für das Finanzamt ist das ein Nullsummenspiel. Nur beim Endverbraucher gehst du in Richtung Finanzamt in Vorleistung.
äh, nö - als Unternehmer mit Soll-Veranlagung würde ich in jedem Fall dumm dastehen. Was mein Kunde seinerseits mit dem Finanzamt mauschelt, ist ja nicht mein Geschäft. Tatsache ist: Ich muss MwSt für einen Rechnungsbetrag abführen, den ich möglicherweise noch gar nicht bekommen habe. Dass die staatliche Mafia dabei ausgeglichen dasteht, ist klar - sonst wäre die Gesetzeslage nie in der Form beschlossen worden.
Diese MwSt-Durchreicherei ist idiotisch genug, aber dass man dabei noch in Vorleistung gehen soll, wäre der Gipfel der Idiotie.
Das mag idiotisch scheinen, aber wie willst du es sonst machen? Jeder der etwas kauft führt die USt selbständig ans Finanzamt ab? Da kannst du die USt auch gleich ganz einstellen, ...
Ja, das wäre IMO das einzig Vernünftige, da es für diese Steuer sowieso keine wirklich schlüssige Begründung gibt. Es ist eine künstlich geschaffene Abzockmöglichkeit des Staates, mehr nicht.
Eine Steuer ist dann gerechtfertigt, wenn man im Gegenzug eine Leistung des Staates in Anspruch nimmt (oder zumindest das Recht hat, sie in Anspruch zu nehmen). Aber eine Steuer, die nur erhoben wird, weil Geld den Besitzer wechselt, ist reine Behördenwillkür, weil damit keine Gegenleistung von seiten des Staates verknüpft ist. Das gilt für die MwSt ebenso wie für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.
Ciao,
Martin
Was du heute kannst besorgen,
das geht sicher auch noch morgen.
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