Danke Sven
Da die Entwickler ja irgendwann aussteigen könnten, würde man über das Copyright bzw. das Nutzungsrecht stoßen. Wie kann man das absichern, dass die Gruppe das Recht behält und der Aussteiger es nicht mitnehmen kann.
Open-Source-Lizensierung erzwingen für alle Software. Creative-Commons-Lizenz für alle künstlerischen und textlichen Beiträge.
Eigentlich für mich ausreichend, aber wie stelle ich das sicher? Eine einfache Arbeitsanweisung bei der übergabe der Zugangsdaten? Wie würde man beweisen, dass die Leute wirklich das Open-Source gestellt haben?
Was soll der Verein tun?
Vorallem wegen den Nutzungsrechten (usw.) ist die Überlegung eben in die Richtung gekommen. Verträge zwischeneinander würde auch das Problem der Haftung später nicht klar regeln in meinen Augen. Das wäre ja in etwa eine GBR und diese ist ja wiederum Vollhaftend oder?
- reicht es aus, nur den 1. und 2. Vorstand zu besetzen?
Die Mindestzahl gründender Vereinsmitglieder ist sieben. Die Mindestzahl danach im Verein befindlicher Mitglieder ist drei. Bei weniger Mitgliedern wird der Verein von Rechts wegen aufgelöst und als GbR betrachtet.
Es gibt allerdings keine Mindestzahl der Vorstandsmitglieder. Es muss nur einen Vorstand geben. Die nicht vorhandene Mindestzahl ergibt sich für mich aus der Formulierung von §26 Abs 2 BGB.
So hatte ich das aus interpretiert. Hatte aber noch diese 3 im Kopf schwirren (wobei ja das wohl auch daher kommt, das ein Vorstand mit ungerader Zahl besser handlungsfährig bleibt als einer mit 2 gleichberechtigten, die sich gegenseitig blockieren können.
- Sven Rautenberg
Gruß Niklas
Man muss nicht alles wissen, man sollte aber wissen, wo das nicht gewusste zu finden ist.