M.: Newslettertool

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Mahlzeit,

Ich müsste dann meinen Adresspool einem dritten übergeben.

Das machst du in dem Moment, wenn du irgendwas übers Internet verschickst.

Das geben meine Datenschutzbestimmungen nicht her, da wir explizit angegeben haben, die Daten nur soweit weiterzugeben, wie es für die reine Auftragsabwicklung zwingend notwendig ist.

Also darfst du eh keinen Newsletter verschicken, da du die Adressen bereits an einen Zugangsprovider und an den Betreiber eines Rechenzentrums übergibst.

Nach deiner Formulierung darfst du mit deinem Adresspool gar nix machen ausser Bestellungen annehmen.

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