Hallo,
Schön, dass Ihr euch Gedanken über die rechtliche Zulässigkeit unseres E-Mailversandes Gedanken macht.
ja, finde ich auch. Zumal das ein Aspekt ist, der vielen Fragestellern nicht bewusst ist. Mag ja sein, dass du dich schon entsprechend informiert hat - umso besser.
In dem genannten Fall ist das aber überhaupt nicht relevant, da sich die Frage nicht auf die Zulässigkeit überhaupt Newsletter zu versenden bezog, sondern lediglich auf die Weitergabe der Daten an einen externen Dienst.
Eben. Deswegen habe ich Sven auch zu bedenken gegeben, dass ich aufgrund deiner Darstellung davon ausginge, *dieser* Punkt sei im Vorfeld geklärt.
Zur Weitergabe an einen externen Versand-Dienstleister teile ich die hier schon geäußerte Ansicht, dass sie unzulässig ist, wenn du deinen Kunden zugesichert hast, dass ihre Daten nicht außer Haus gegeben werden; ich halte sie aber für zulässig, wenn du die Kunden über diese Ausnahme aufklärst, bevor sie die Zusendung des Newsletters verbindlich anfordern.
Wieso geht Ihr generell davon aus, dass der Versand an den privaten Endkunden erfolgen soll?
Weil das der häufigste Fall ist und du nichts anderes erwähnt hast.
Es soll auch Shops geben, die eine Klientel bedienen, die nicht dem strengen Schutz unterliegen.
Du meinst Geschäftskunden? Nun, SPAM bleibt SPAM.
Unverlangt zugesandte Newsletter oder Werbung *ist* SPAM.
Ja, leider misst der Gesetzgeber hier mit zweierlei Maß - während die Zusendung von Werbung/Newsletter ohne ausdrückliche Anforderung an Endverbraucher (Privatkunden) gesetzwidrig ist, gilt das für den Versand an Geschäftskunden bedauerlicherweise nicht. Unseriös ist es trotzdem, denn die Belästigung ist im Grunde dieselbe.
Sobald der Kunde den Newsletter *angefordert* hat, ist in der Hinsicht alles in Butter.
Ciao,
Martin
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Wer barfuß geht, dem kann man nicht die Schuld in die Schuhe schieben.
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