Schön, dass Ihr euch Gedanken über die rechtliche Zulässigkeit unseres E-Mailversandes Gedanken macht.
In dem genannten Fall ist das aber überhaupt nicht relevant, da sich die Frage nicht auf die Zulässigkeit überhaupt Newsletter zu versenden bezog, sondern lediglich auf die Weitergabe der Daten an einen externen Dienst.
Ausserdem.
Wieso geht Ihr generell davon aus, dass der Versand an den privaten Endkunden erfolgen soll? Es soll auch Shops geben, die eine Klientel bedienen, die nicht dem strengen Schutz unterliegen.
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Norbert
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