Sven Rautenberg: Newslettertool

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Moin!

Ich müsste dann meinen Adresspool einem dritten übergeben.
Das geben meine Datenschutzbestimmungen nicht her, da wir explizit angegeben haben, die Daten nur soweit weiterzugeben, wie es für die reine Auftragsabwicklung zwingend notwendig ist.

Gibt denn die vom Kunden erteilte Erlaubnis zur Datenverarbeitung den Versand von Newslettern explizit her? IMHO ist ohne explizite Zustimmung zu "weitere interessante Informationen per Mail enthalten? JA [X]"-Checkbox ein Newsletterversand nicht zulässig.

Und insbesondere gibt es Rechtsprechung, dass eine eventuelle erteilte Zustimmung verfällt, wenn sie nicht tatsächlich aktiv durch Zusenden eines Newsletters auch bedient wird. Nach spätestens einem Jahr Sendepause könnten sich Kunden zu Recht beschweren und auf Unterlassung klagen. Siehe: http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/17/newsletter-werbung-wie-lange-ist-eine-einwilligung-gultig/

- Sven Rautenberg