Der Martin: Newslettertool

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Hallo,

Telefonie unterliegt jetzt auch den gleichen Regelungen. Man darf jetzt nichtmal mehr Bestandskunden anrufen, die müssen vorher mit einem Doppel-Opt-In zugestimmt haben.
Und das ist gut so.

ja, finde ich auch. Nur: Wo steht das? Denn UWG §7 ("unzumutbare Belästigungen"), den ich bisher in solchen Fällen herangezogen habe, gilt nur bei Belästigungen von *Verbrauchern*, und die sind in §1 mit einem unauffälligen Verweis auf BGB §13 abgefrühstückt. Gewerbliche Kunden fallen demnach nicht unter den Geltungsbereich dieses Paragraphen.

Ich befürchte aber, dass wir nie erfahren werden, welche Klientel es gibt, auf die diese Regelungen nicht zutreffen.

Schade eigentlich.

Ciao,
 Martin

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Die letzten Worte des Privatdetektivs:
Jetzt wird es mir klar: SIE sind der Mörder!
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