Der Martin: Newslettertool

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Hallo,

ja, finde ich auch. Nur: Wo steht das?
§28 BDSG

nein, ich glaube, jetzt hast du den Faden verloren. Das ist zwar IMO die richtige Stelle für Norbert, die ihm sagt, dass es prinzipiell zulässig ist, personenbezogene Daten außer Haus ("an Dritte") weiterzugeben, wenn es für den eigenen Geschäftszweck nötig ist.

Aber in diesem Ast ging es doch inzwischen um die Frage: Dürfen gewerbliche Kunden (also nicht Endverbraucher) ohne deren explizite Einwilligung mit Newslettern und ähnlichem Schmu "beglückt" werden? Deswegen hatte ich UWG §7 genannt, der das bei privaten Kunden ("Verbrauchern") untersagt.

Gewerbliche Kunden _dürfen_ aber AFAIK immer noch auf diese Weise belästigt werden.

So long,
 Martin

--
Wissen erwirbt man, indem man immer das Kleingedruckte sorgfältig liest.
Erfahrung bekommt man, indem man das nicht tut.
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