Kay: Newslettertool

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Ich müsste dann meinen Adresspool einem dritten übergeben.
Das geben meine Datenschutzbestimmungen nicht her, da wir explizit angegeben haben, die Daten nur soweit weiterzugeben, wie es für die reine Auftragsabwicklung zwingend notwendig ist.

Wenn man den Auftrag erhält einen Newsletter zu versenden und es ist erforderlich dies über einen Dienstleister zu bewerkstelligen, dann sehe ich darin keinen Verstoß.

Ich kenne die genauen Datenschutzbestimmungen des Shops nicht, aber wenn die so formuliert sind das dies ausgeschlossen sein sollte, dann handelt man als Verantwortlicher Grobfahrlässig indem man sich wirtschaftlich selbst kastriert. Dann sollte unter Mithilfe juristischer Beratung eine entsprechen Anpassung vorgenommen werden, die die verschiedenen Möglichkeiten des E-Commerce auch für einen Shop anwendbar machen.