Die Forderung, als Nachweis für die Abmahnungen Gerichtsurteile zu nennen, ist ziemlich sinnlos.
Diese Forderung habe ich nicht gestellt, da hast du mich missverstanden.
Zunächst einmal, etwas als »Abmahn-Risiko« zu bezeichnen ist wohlfeil. Alles und nichts kann ein Abmahn-Risiko sein. Daraus vage Handlungsempfehlungen fürs Webdesign abzuleiten ist: Fear, Uncertainty, Doubt.
Ich habe nach Gerichtsurteilen gefragt, weil diese zeigen, ob solche Abmahnungen eine rechtliche Grundlage haben und eine ernstzunehmende Gefahr darstellen. Ist der Anbieterkennzeichnung genüge getan, kann der Abmahnung schlicht widersprochen werden.
Gehe ich fehl in dieser Annahme?
Mathias