Wo ich mir halt nicht sicher bin, wenn ich bspw. die Ladenbeschilderung fotografiere und diese dann als Icon in die App bringe, ob das rechtlich OK ist.
Wenn das Icon lediglich zur Kenntlich-/Erkennbarmachung des konkreten Ladens in einem "Führer" verwendet wird dürfte das weniger problematisch sein. Machst Du Dir aber z.B. ein Logo oder einen Schriftzug zur Kenntlich-/Erkennbarmachung der eigenen App zu eigen, dann fangen die Probleme an. Unterhalb von 32*32 Pixeln und mit 16 Farben sollte das Problem nicht bestehen - es sei denn, der Laden handelt mit essbaren Teletubbies und Du stellst ausgerechnet das T in magenta dar..., dann wird ganz sicher (und in vergleichbaren Fällen sehr wahrscheinlich) ein Gericht darauf erkennen, dass Du ein Markenzeichen einer Marke von überragender Bedeutung missbrauchst.
Beste Lösung: Reingehen und "Bierdeckel" mit
"Herr/Frau Soundso darf (Teile der) Fotos von unserer Ladenbeschilderung in der App "Tolle Läden in Ladenhausen" zur Kenntlichmachung unseres Geschäftes nutzen.
Herr/Frau Soundsoanders,
Geschäftsführer(in)/Inhaber(in)"
abzeichnen lassen.
Und dann trotzdem noch schauen, ob das "Icon" Dir und anderen auch nur irgendwie bekannt vorkommt.
Fred Furunkelstein