steve!: Fotos in einer App verwenden/ Impressumspflicht

Hallo!

Aktuell erstellen wir ein App, die u.a. auch Daten von Restaurants enthält. Darf ich, ohne Zustimmung des Besitzers, von mir selbst aufgenommene (!) Fotos von der Aussenansicht des Lokals bzw. der Beschilderung des Lokals in der App/ auf einer Webseite verwenden?

Und noch eine Frage: besteht für eine App auch eine Impressumspflicht?

Vielen Dank

  1. selbst aufgenommene Fotos der Straßenansicht: ja (soweit keine Personen erkennbar, KFZ-Zeichen evtl. verpixeln - siehe google-earth)

    Impressum: klar, ist doch eine Veröffentlichung

    1. selbst aufgenommene Fotos der Straßenansicht: ja (soweit keine Personen erkennbar, KFZ-Zeichen evtl. verpixeln - siehe google-earth)

      Impressum: klar, ist doch eine Veröffentlichung

      Alles klar. Vielen Dank!

    2. Tach!

      Impressum: klar, ist doch eine Veröffentlichung

      An dieser Stelle wage ich, Zweifel anzubringen. Bei Druckerzeugnissen sind die Pressegesetze relevant, die ein Impressum schon seit langem fordern. Bei Telemedien gilt das Telemediengesetz, das eine Anbieterkennung verlangt. Aber diesem Gesetz kann ich nicht entnehmen, dass eine App per se ein Telemedium ist, insbesondere, wenn ihr der Charakter eines "elektronischen Informations- und Kommunikationsdienstes" fehlt. Und dann gibt es noch das BGB, welches unter anderem Fernabsatzverträge regelt. Dieses sieht vor, dass sich ein Kunde vor Abschluss eines solchen Vertrags über die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers erkundigen kann. Die Frage wäre nun, wer der Vertragspartner ist. Vermutlich ist es nicht der Autor sondern der App-Vertriebskanal. Das dürfte analog zu einem Ladengeschäft sein, bei dem zwischen Händler und Kunde ein Kaufvertrag abgeschlossen wird und nicht mit dem Hersteller der verkauften Produkte.

      dedlfix.

      1. An dieser Stelle wage ich, Zweifel anzubringen.

        dein gutes Recht

        eine App per se ein Telemedium ist, insbesondere, wenn ihr der Charakter eines "elektronischen Informations- und Kommunikationsdienstes" fehlt.

        da wage ich - angesichts der Schilderung zur App - nun widerum meine Zweifel anzusetzen.

        1. Tach!

          eine App per se ein Telemedium ist, insbesondere, wenn ihr der Charakter eines "elektronischen Informations- und Kommunikationsdienstes" fehlt.
          da wage ich - angesichts der Schilderung zur App - nun widerum meine Zweifel anzusetzen.

          Dem widerspreche ich nicht wirklich. Ich wollte nur klar gestellt haben, dass nicht jedes In-Verkehr-Bringen (Veröffentlichen) eines Produkts (Software inklusive) impressumspflichtig ist. In dieser Hinsicht sah ich deine Wortwahl zu sehr verallgemeinernd.

          dedlfix.

  2. Hi,

    Aktuell erstellen wir ein App, die u.a. auch Daten von Restaurants enthält. Darf ich, ohne Zustimmung des Besitzers, von mir selbst aufgenommene (!) Fotos von der Aussenansicht des Lokals bzw. der Beschilderung des Lokals in der App/ auf einer Webseite verwenden?

    Das hängt auch davon ab, von wo aus Du die Photos aufgenommen hast.

    Wenn Du dabei auf dem Bürgersteig stehst, ok.
    Wenn Du dabei im gegenüberliegenden Gebäude am Fenster stehst, nicht ok (weil kein öffentlicher Weg).

    Stichwort: Panoramafreiheit

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    O o ostern ...
    Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
    1. Das hängt auch davon ab, von wo aus Du die Photos aufgenommen hast.

      Wenn Du dabei auf dem Bürgersteig stehst, ok.

      Ja, das wäre der Bürgersteig.

      Wo ich mir halt nicht sicher bin, wenn ich bspw. die Ladenbeschilderung fotografiere und diese dann als Icon in die App bringe, ob das rechtlich OK ist.

      Weil, sonst könnte ich ja auch Fotos in einer Ausstellung fotografieren und die dann in die App/ auf eine Webseite bringen ?!?!

      Steve!

      1. Wo ich mir halt nicht sicher bin, wenn ich bspw. die Ladenbeschilderung fotografiere und diese dann als Icon in die App bringe, ob das rechtlich OK ist.

        Wenn das Icon lediglich zur Kenntlich-/Erkennbarmachung des konkreten Ladens in einem "Führer" verwendet wird dürfte das weniger problematisch sein. Machst Du Dir aber z.B. ein Logo oder einen Schriftzug zur Kenntlich-/Erkennbarmachung der eigenen App zu eigen, dann fangen die Probleme an. Unterhalb von 32*32 Pixeln und mit 16 Farben sollte das Problem nicht bestehen - es sei denn, der Laden handelt mit essbaren Teletubbies und Du stellst ausgerechnet das T in magenta dar..., dann wird ganz sicher (und in vergleichbaren Fällen sehr wahrscheinlich) ein Gericht darauf erkennen, dass Du ein Markenzeichen einer Marke von überragender Bedeutung missbrauchst.

        Beste Lösung: Reingehen und "Bierdeckel" mit

        "Herr/Frau Soundso darf (Teile der) Fotos von unserer Ladenbeschilderung in der App "Tolle Läden in Ladenhausen" zur Kenntlichmachung unseres Geschäftes nutzen.

        Herr/Frau Soundsoanders,
        Geschäftsführer(in)/Inhaber(in)"

        abzeichnen lassen.

        Und dann trotzdem noch schauen, ob das "Icon" Dir und anderen auch nur irgendwie bekannt vorkommt.

        Fred Furunkelstein