dedlfix: Fotos in einer App verwenden/ Impressumspflicht

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Tach!

Impressum: klar, ist doch eine Veröffentlichung

An dieser Stelle wage ich, Zweifel anzubringen. Bei Druckerzeugnissen sind die Pressegesetze relevant, die ein Impressum schon seit langem fordern. Bei Telemedien gilt das Telemediengesetz, das eine Anbieterkennung verlangt. Aber diesem Gesetz kann ich nicht entnehmen, dass eine App per se ein Telemedium ist, insbesondere, wenn ihr der Charakter eines "elektronischen Informations- und Kommunikationsdienstes" fehlt. Und dann gibt es noch das BGB, welches unter anderem Fernabsatzverträge regelt. Dieses sieht vor, dass sich ein Kunde vor Abschluss eines solchen Vertrags über die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers erkundigen kann. Die Frage wäre nun, wer der Vertragspartner ist. Vermutlich ist es nicht der Autor sondern der App-Vertriebskanal. Das dürfte analog zu einem Ladengeschäft sein, bei dem zwischen Händler und Kunde ein Kaufvertrag abgeschlossen wird und nicht mit dem Hersteller der verkauften Produkte.

dedlfix.