mrjerk: Weitergabe/Offenlegung personenbezogener Daten

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Hallo,

ach so, drauf gekommen bin ich eigentlich, weil ich mal gehört hatte, dass die Entwickler der Pirate-Bay-Software auch irgendwie belangt worden sind. Allerdings war das Ding ja mal in vielerlei Hinsicht illegal.

Da ging es aber auch um eine Urheberrechtsverletzung, da gibt es relativ eindeutige Klauseln:

(3) Verboten sind [...] die Erbringung von Dienstleistungen, die

[...]
3.
    hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

[...]

Eben das glaube ich bei Piratebay die Streitfrage - ob PirateBay noch zu etwas anderem gut war als zum Verteilen von urheberrechtlich geschütztem Material.

Beim BDSG gibt es aber soweit ich weiß vergleichbare Regelungen nicht.