Hallo,
ach so, drauf gekommen bin ich eigentlich, weil ich mal gehört hatte, dass die Entwickler der Pirate-Bay-Software auch irgendwie belangt worden sind. Allerdings war das Ding ja mal in vielerlei Hinsicht illegal.
Da ging es aber auch um eine Urheberrechtsverletzung, da gibt es relativ eindeutige Klauseln:
(3) Verboten sind [...] die Erbringung von Dienstleistungen, die
[...]
3.
hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
[...]
Eben das glaube ich bei Piratebay die Streitfrage - ob PirateBay noch zu etwas anderem gut war als zum Verteilen von urheberrechtlich geschütztem Material.
Beim BDSG gibt es aber soweit ich weiß vergleichbare Regelungen nicht.