Der Martin: Weitergabe/Offenlegung personenbezogener Daten

Beitrag lesen

Hallo,

Ich glaube aber nicht, dass du rechtlich belangt werden kannst. Du könntest ja immerhin deinen Auftraggeber schriftlich darauf hinweisen, dass er selbstverständlich die Zustimmung aller Personen einholen muss, deren Daten er weitergibt oder zugänglich macht.
Warum? Als Entwickler ist man nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf dessen Rechtspflichten hinzuweisen.

nein, natürlich nicht. Deswegen habe ich diesen Aspekt ja auch ganz klar unter "moralische Bedenken" gesetzt.

Am Ende ist das noch eine Art Rechtsberatung, die der Entwickler gar nicht geben darf und kann.

Wenn ich jemanden an geltende Vorschriften erinnere, die demjenigen vielleicht im Moment nicht bewusst sind, hat das ja noch nichts mit Beratung zu tun.

Zur Gewissensberuhigung kann man ja mal unverbindlich mündlich erwähnen, dass das vermutlich nicht datenschutzgesetzgerecht ist.

Ich würde sowas immer schriftlich machen, wenn ich auch nur den leisesten Verdacht habe, dass ich im Ernstfall mit dran sein könnte. Reiner Selbstschutz für Fälle, in denen ich selbst nicht absolut sicher bin.

Ciao,
 Martin

--
Gültig sind Frauen ab 16, wohlgeformt ab 160 Pfund.
  (Gunnar Bittersmann)
Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(