Hi
davon hätte man sicher gehört, wenn der erdgeist hier in Deutschland deswegen belangt worden wäre.
Stimmt, war ein blödes Beispiel. Wie gesagt, mir geht es nicht um die Entwicklung der Software, sondern um die Wartung, Betreuung und Entwicklung des Systems. Bei letzterem habe ich nämlich (üblicherweise) Wissen, um was für Daten es sich konkret handelt. Bei der reinen Entwicklung und Vermarktung bzw. Publizierung einer Software habe ich mit dem konkreten Inhalt der Daten, die damit später bewegt werden, nicht das geringste zu tun. Das sind zwei paar Schuhe.
D.h. wenn ich eine Software entwickle, über die man Kinderpornos austauschen könnte, z.b. obiger BitTorrent, werde ich rechtlich auf keinen Fall belangt, wenn einer, der meine Software nutzt, was Illegales damit macht. Warte ich aber dessen System und entwickle die Software -unter Umständen auch dahingend, sprich in seiner Wunschsparte- weiter, bin ich sehr wohl im straffälligen Bereich. So zumindest mein laienhaftes Rechtsverständnis.