Tach!
Ich glaube aber nicht, dass du rechtlich belangt werden kannst. Du könntest ja immerhin deinen Auftraggeber schriftlich darauf hinweisen, dass er selbstverständlich die Zustimmung aller Personen einholen muss, deren Daten er weitergibt oder zugänglich macht.
Warum? Als Entwickler ist man nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf dessen Rechtspflichten hinzuweisen. Am Ende ist das noch eine Art Rechtsberatung, die der Entwickler gar nicht geben darf und kann. Zur Gewissensberuhigung kann man ja mal unverbindlich mündlich erwähnen, dass das vermutlich nicht datenschutzgesetzgerecht ist.
dedlfix.