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Hi,

Nach deutschem Urheberrecht (und meinem Verständnis davon) stehen nicht Themen sondern Werke unter Schutz. Wenn du also ein eigenständiges Werk erstellst, sollte das rechtlich problemarm sein. Dein Werk darf durchaus auch die Bearbeitung eines bestehenden Werkes sein, solange die Schöpfungshöhe deiner Arbeit ausreichend hoch ist. Schöpfungshöhe ist aber etwas, was im Streitfall der Richter entscheidet.

Das ist nur die halbe Wahrheit. Man muss unterscheiden zwischen der Frage, ob der Text, den der TE erstellen möchte ein Werk ist (§ 3 UrhG) und der Frage, ob er dieses Werk im Wege der Bearbeitung eines anderen Werkes schaffen durfte (§ 23 S. 2) bzw. veröffentlichen oder verwerten durfte (§ 23 S. 1).

Ob ein Werk des TE entsteht ist bei der Frage, ob er rechtmäßig handelt irrelevant. Für ihn kommt es also nur drauf an, ob er noch in § 23 (Bearbeitung) drinnen ist, oder schon in § 24 (Freie Benutzung) ist. Letzteres stellt klar, dass man sich (natürlich) von Werken Dritter inspirieren lassen darf.

Nur wenn du Teile daraus direkt wiederverwenden möchtest. Zitate zum Beispiel, aber die wirst du auch so auszeichnen/gestalten wollen, dass man sie als solche erkennt, und dann ist es mindestens unschön, wenn die Quelle nicht genannt wird. Zitate sind jedoch unabhängig von der Lizenz erlaubt. Wenn es den Umfang eines Zitats sprengt (dafür gibt es jedoch kein genormtes Maß), ist die Lizenz von deutlich gesteigertem Interesse.

Nur so am Rande: Rein theoretisch wäre es möglich, dass der Lizenzvertrag die Schranke des Zitatrechts (§ 51) abbedingt - dann müsste man vorsichtig sein und sich fragen, ob das wirksam wäre.

Muss die Quelle zwingen Angegeben werden?

Keine Ahnung, vielleicht bei Doktorarbeiten, oder anderen Situationen, in denen man dir wegen Plagiarismus bei ungekennzeichneten Inhaltsübernahmen ans Beim pinkeln könnte. Aber reine Inspirationsquellen müssen nicht angegeben werden, wenn du daraus ein eigenes Werk erstellst.

§ 13 UrhG ist zu beachten.

Gruß

Alex