Ein Gast: Werbebanner

Hello

Habe jetzt schon einige Male gegoogelt, aber immer noch nicht die passende Antwort gefunden

Es geht um folgendes Szenario: Ich betreibe eine Webseite und will dort ein Banner platzieren, der Besitzer des Banners soll 100.- bezahlen

Wie funktioniert das ganze jetzt ohne gegen das Gesetz zu verstossen bzw. abgesichert zu sein?

Ist es zum Beispiel nötig einen Vertrag mit dem Besitzer abzuschliessen? Wenn ja in welcher Form (schriftlich oder Web oder else) Was passiert wenn der Besitzer aus einem anderen Land kommt? Hat jemand ein Beispiel?

Was muss auf meiner Webseite stehen bezüglich Datenschutz etc?

Gilt eine Webseite als selbständiger Erwerb?

Was gilt es sonst noch zu beachten?

MfG

P.s Fragen sind rein intressehalber;-)

  1. Wie funktioniert das ganze jetzt ohne gegen das Gesetz zu verstossen bzw. abgesichert zu sein?

    Wenn jemand scharf darauf ist dir 100 Euro zu geben, soll er doch. Weiß nicht was für ein Gesetzt dagegen spricht. Wenn du im Gegensatz eine Leistung anbietest ist es ein Erwerb -> Gewerbe.

    Ist es zum Beispiel nötig einen Vertrag mit dem Besitzer abzuschliessen? Wenn ja in welcher Form (schriftlich oder Web oder else) Was passiert wenn der Besitzer aus einem anderen Land kommt? Hat jemand ein Beispiel?

    Thoeretisch nein, zur Sicherheit ja. Verträge gibt es in verschiedenen Formen.

    Was muss auf meiner Webseite stehen bezüglich Datenschutz etc?

    Was hat das mit dem Banner zu tun?

    Gilt eine Webseite als selbständiger Erwerb?

    Wenn du einen Cent damit verdienst -> ja.

    Was gilt es sonst noch zu beachten?

    Im Strassenverkehr immer nach links und rechts gucken bevor du über die Strasse gehst!
    Nee im Ernst, du suchst Rechtsberatung. Da bist du am besten bei einem Anwalt aufgehoben.

    Gruß
    unveränderbarer
    T-Rex

    1. Nee im Ernst, du suchst Rechtsberatung. Da bist du am besten bei einem Anwalt aufgehoben.

      Einem Österreicher würde ich jetzt raten beim Finanzamt anzurufen, die geben kompetente Auskunft - in Deutschland soll diese Vorgehensweise jetzt weniger prickelnd sein :)

  2. Gilt eine Webseite als selbständiger Erwerb?

    Soweit mir bekannt, unterscheiden Gesetze nicht, ob und wieviel du mit einer Erwerbstätigkeit verdienst. Maßgebend ist die Absicht, Gewinn zu erzielen. Solange kannst du die Kosten steuerrechtlich geltend machen. Ansonsten (auch wenn das Finanzamt an der Gewinnabsicht zweifelt) ist es Liebhaberei und nicht steuerlich absetzbar.

    Ist es zum Beispiel nötig einen Vertrag mit dem Besitzer abzuschliessen?

    Selbstverständlich, sonst bekommst du die 100 Penunsen nicht. Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.

    Was passiert wenn der Besitzer aus einem anderen Land kommt?

    Ich glaube, da war was mit der Mehrwertsteuer. Näheres weiss ich nicht.

    Wie funktioniert das ganze jetzt ohne gegen das Gesetz zu verstossen.

    Das Banner sollte nicht zu Straftaten aufrufen und gegen kein Copyright (Privatrecht) verstoßen.

    Was gilt es sonst noch zu beachten?

    Liegt das Banner auf deinem Server und hast du es unter Kontrolle? Fremdbestimmte Teile einer Website können wechselnde Inhalte haben und eigene Cookies setzen, darauf könntest du hinweisen.

    Linuchs

    1. Was passiert wenn der Besitzer aus einem anderen Land kommt?

      Ich glaube, da war was mit der Mehrwertsteuer. Näheres weiss ich nicht.

      In den meisten Ländern dürfte keine Umsatzssteuerpflicht bei 100 Euro bestehen - in Österreich liegt der Grenzwert für die Umsatzsteuerpflicht afaik bei 11.000 Euro pro Jahr, darunter muss man keine Umsatzssteuer abführen, muss aber auf Rechnungen/Honorarnoten darauf hinweisen, dass man als Kleinunternehmer nicht Umsatzsteuerpflicht ist und auch im Betrag keine Enthalten ist, damit eben der Empfänger keine Vorsteuer abzieht.

      Ansonsten gibts noch das Stichwort "innergemeinschaftliche Lieferung" sollten beide Handelspartner in der EU sein und Umsatzsteuerpflichtig (UID) sein, dann muss ebenfalls keine Steuer abgeführt werden, der Empfänge der Rechnung ist dann aber auch wieder nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt - dafür gibts auch ein einen "Formsatz" der auf der Rechnung stehen muss.

  3. હેલો

    Es geht um folgendes Szenario: Ich betreibe eine Webseite und will dort ein Banner platzieren, der Besitzer des Banners soll 100.- bezahlen

    Kommst du auf 70.000 - 100.000 Seitenaufrufe im Monat? Ansonsten wird es schwer.

    Ist es zum Beispiel nötig einen Vertrag mit dem Besitzer abzuschliessen?

    Du kannst ja erstmal klein anfangen, und schauen, wohin es dich bringt.

    http://www.zanox.com/de/
    http://www.affili.net/de/Startseite.aspx
    http://www.google.com/adsense/gaiaauth2

    Was muss auf meiner Webseite stehen bezüglich Datenschutz etc?

    Das sollte dir ein Anwalt vom Fach ausarbeiten.

    Was gilt es sonst noch zu beachten?

    Wenn du 'ne kleine Seite hast, würde ich Werbung der verlinkten Seiten einbauen, ohne irgendwas zu melden, und dann ein halbes Jahr erstmal beobachten, ob sich die Werbung überhaupt lohnt.

    બાય

    --
     .
    ..:
  4. Hallo

    Vielen Dank für eure Rückmeldung. Mir ist bewusst, das das hier kein Rechtsforum ist und dennoch
    habe ich einige gute Antworten erhalten.

    Wie so oft ist noch eine weitere Frage aufgetaucht... Es geht um das Urheberrecht...

    Ist es erlaubt (Weltweit) sich im Internet zu einem Fachthema schlau zu machen und dann einen eigenen Artikel oder Text für die eigene Webseite (mit Werbung) darüber zu schreiben?
    Also keine ctrl+c ctrl+v arbeit... lediglich zusammenfassend, ergänzend

    Spielt es eine Rolle unter welcher Lizenz das Fachthema ist? Bzw. ob der Autor spezielle Angaben macht?
    Muss die Quelle zwingen Angegeben werden?

    Hoffe ihr alten Hasen in diesem Bezug könnt mir darüber Auskunft geben

    Besten Dank!

    Gruss

    1. Hallo,

      Ist es erlaubt (Weltweit) sich im Internet zu einem Fachthema schlau zu machen und dann einen eigenen Artikel oder Text für die eigene Webseite (mit Werbung) darüber zu schreiben?
      Also keine ctrl+c ctrl+v arbeit... lediglich zusammenfassend, ergänzend

      Spielt es eine Rolle unter welcher Lizenz das Fachthema ist? Bzw. ob der Autor spezielle Angaben macht?
      Muss die Quelle zwingen Angegeben werden?

      meiner Meinung nach ...:
      Ich würde sagen, dass es dem Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit gleich/nahe kommt, das heißt man den sollte den Text auch entsprechend gewissenhaft anfertigen. Und es gehört auch dazu zu kennzeichnen welches Wissen du woher hast und was deine eigenen Schlüsse aus diesem Wissen sind.

      In welcher Form man das macht, ist dir überlassen (Fußnoten, Kurzverweise ala "dies ist nicht auf meinem Mist gewachsen"[1], irgendwie anders) ich kann mir nicht vorstellenn, dass ein solches Vorgehen am Urheberrecht scheitern sollte, das einzige was man noch weiterrecherchieren /anwältlich erfragen müsste, ist, wie es mit nicht öffentlichen Publikationen aussieht. Nicht jede Diplom-, Master- oder Doktorarbeit ist öffentlich sondern, meist auf die Nutzung in der Hochshculbibliothek beschränkt.

      martachen

    2. Tach!

      Ist es erlaubt (Weltweit) sich im Internet zu einem Fachthema schlau zu machen und dann einen eigenen Artikel oder Text für die eigene Webseite (mit Werbung) darüber zu schreiben?

      Nach deutschem Urheberrecht (und meinem Verständnis davon) stehen nicht Themen sondern Werke unter Schutz. Wenn du also ein eigenständiges Werk erstellst, sollte das rechtlich problemarm sein. Dein Werk darf durchaus auch die Bearbeitung eines bestehenden Werkes sein, solange die Schöpfungshöhe deiner Arbeit ausreichend hoch ist. Schöpfungshöhe ist aber etwas, was im Streitfall der Richter entscheidet.

      Spielt es eine Rolle unter welcher Lizenz das Fachthema ist?

      Nur wenn du Teile daraus direkt wiederverwenden möchtest. Zitate zum Beispiel, aber die wirst du auch so auszeichnen/gestalten wollen, dass man sie als solche erkennt, und dann ist es mindestens unschön, wenn die Quelle nicht genannt wird. Zitate sind jedoch unabhängig von der Lizenz erlaubt. Wenn es den Umfang eines Zitats sprengt (dafür gibt es jedoch kein genormtes Maß), ist die Lizenz von deutlich gesteigertem Interesse.

      Muss die Quelle zwingen Angegeben werden?

      Keine Ahnung, vielleicht bei Doktorarbeiten, oder anderen Situationen, in denen man dir wegen Plagiarismus bei ungekennzeichneten Inhaltsübernahmen ans Beim pinkeln könnte. Aber reine Inspirationsquellen müssen nicht angegeben werden, wenn du daraus ein eigenes Werk erstellst.

      dedlfix.

      1. Hi,

        Nach deutschem Urheberrecht (und meinem Verständnis davon) stehen nicht Themen sondern Werke unter Schutz. Wenn du also ein eigenständiges Werk erstellst, sollte das rechtlich problemarm sein. Dein Werk darf durchaus auch die Bearbeitung eines bestehenden Werkes sein, solange die Schöpfungshöhe deiner Arbeit ausreichend hoch ist. Schöpfungshöhe ist aber etwas, was im Streitfall der Richter entscheidet.

        Das ist nur die halbe Wahrheit. Man muss unterscheiden zwischen der Frage, ob der Text, den der TE erstellen möchte ein Werk ist (§ 3 UrhG) und der Frage, ob er dieses Werk im Wege der Bearbeitung eines anderen Werkes schaffen durfte (§ 23 S. 2) bzw. veröffentlichen oder verwerten durfte (§ 23 S. 1).

        Ob ein Werk des TE entsteht ist bei der Frage, ob er rechtmäßig handelt irrelevant. Für ihn kommt es also nur drauf an, ob er noch in § 23 (Bearbeitung) drinnen ist, oder schon in § 24 (Freie Benutzung) ist. Letzteres stellt klar, dass man sich (natürlich) von Werken Dritter inspirieren lassen darf.

        Nur wenn du Teile daraus direkt wiederverwenden möchtest. Zitate zum Beispiel, aber die wirst du auch so auszeichnen/gestalten wollen, dass man sie als solche erkennt, und dann ist es mindestens unschön, wenn die Quelle nicht genannt wird. Zitate sind jedoch unabhängig von der Lizenz erlaubt. Wenn es den Umfang eines Zitats sprengt (dafür gibt es jedoch kein genormtes Maß), ist die Lizenz von deutlich gesteigertem Interesse.

        Nur so am Rande: Rein theoretisch wäre es möglich, dass der Lizenzvertrag die Schranke des Zitatrechts (§ 51) abbedingt - dann müsste man vorsichtig sein und sich fragen, ob das wirksam wäre.

        Muss die Quelle zwingen Angegeben werden?

        Keine Ahnung, vielleicht bei Doktorarbeiten, oder anderen Situationen, in denen man dir wegen Plagiarismus bei ungekennzeichneten Inhaltsübernahmen ans Beim pinkeln könnte. Aber reine Inspirationsquellen müssen nicht angegeben werden, wenn du daraus ein eigenes Werk erstellst.

        § 13 UrhG ist zu beachten.

        Gruß

        Alex