hi alle,
eine gmbh & co. kg mit der es vertraglich verbindungen gibt, soll gemäß angabe einer kommanditistin aufgelöst werden. zum gf der gmbh (komplementär) sind die beziehungen etwas frostig. von interesse ist, ob die kg zum 1.1.2015 wirklich juristisch aufgelöst wird oder am dann ins auflösungsverfahren kommt - da kommt ja dann wohl noch eine liquidationphase.
ich finde z.b. http://www.handelsregisterauszug-deutschland.de/. die hra habe ich, die frage wäre jetzt, ob es eine möglichkeit gibt, die gebühr von 13,00 zu umgehen bzw. ob es überhaupt sinn macht, jetzt schon einen auszug zu bestellen, weil ja die auflösung wohl erst ab 1.1.2015 in kraft tritt (oder wie das juristisch heißt), also u.u. das überhaupt noch nicht erfasst ist jetzt. oder muss eine auflösung bereits vorangekündigt werden?
mfg
tami