tami: Auflösung einer GmbH & Co. KG "verfolgen"

hi alle,

eine gmbh & co. kg mit der es vertraglich verbindungen gibt, soll gemäß angabe einer kommanditistin aufgelöst werden. zum gf der gmbh (komplementär) sind die beziehungen etwas frostig. von interesse ist, ob die kg zum 1.1.2015 wirklich juristisch aufgelöst wird oder am dann ins auflösungsverfahren kommt - da kommt ja dann wohl noch eine liquidationphase.

ich finde z.b. http://www.handelsregisterauszug-deutschland.de/. die hra habe ich, die frage wäre jetzt, ob es eine möglichkeit gibt, die gebühr von 13,00 zu umgehen bzw. ob es überhaupt sinn macht, jetzt schon einen auszug zu bestellen, weil ja die auflösung wohl erst ab 1.1.2015 in kraft tritt (oder wie das juristisch heißt), also u.u. das überhaupt noch nicht erfasst ist jetzt. oder muss eine auflösung bereits vorangekündigt werden?

mfg

tami

  1. ich finde z.b. http://..

    Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, warum du so eine Firma hier nennst, auch noch verlinkst, die sehr wahrscheinlich nichts anderes macht, als das amtliche Register unter https://www.handelsregister.de/ abzufragen und dafür den dreifachen Preis zu verlangen.

    die hra habe ich, die frage wäre jetzt, ob es eine möglichkeit gibt, die gebühr von 13,00 zu umgehen

    Die meisten Dinge kosten Geld, nimm' es hin. Direkt bei Gericht über oben genannte Adresse kostet's aber zumindest nur 4,50 €.

    1. hi Mattes,

      ich finde z.b. http://..

      Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, warum du so eine Firma hier nennst, auch noch verlinkst, die sehr wahrscheinlich nichts anderes macht, als das amtliche Register unter https://www.handelsregister.de/ abzufragen und dafür den dreifachen Preis zu verlangen.

      Ganz einfach: ich wusste es nicht besser. Danke für den Tipp.

      die hra habe ich, die frage wäre jetzt, ob es eine möglichkeit gibt, die gebühr von 13,00 zu umgehen

      Die meisten Dinge kosten Geld, nimm' es hin. Direkt bei Gericht über oben genannte Adresse kostet's aber zumindest nur 4,50 €.

      Danke.

      Ob eine Auflösung ab dem 1.1.2015 dann jetzt schon vermerkt ist, weißt Du nicht zufällig, oder?

      mfg

      tami

      1. Vorort ist/war die Einsichtnahme ins Register beim Registergericht (bisher) kostenlos.

        Der große Vorteil man konne sich auch die Handakten ansehen.

        Man findet zusätzliche Informationen die nicht im Registerblatt stehen oder
        auch noch nicht eingetragene Informationen.

    2. hi Mattes,

      ich finde z.b. http://..

      Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, warum du so eine Firma hier nennst, auch noch verlinkst, die sehr wahrscheinlich nichts anderes macht, als das amtliche Register unter https://www.handelsregister.de/ abzufragen und dafür den dreifachen Preis zu verlangen.

      Immerhin sehe ich jetzt, dass man beim amtlichen Register eine Registrierung braucht, inklusive postalischer Anmeldung:

      "Hinweis:
      Nach dem Bestätigen Ihrer Angaben über die Schaltfläche Ok senden Sie bitte den ausgedruckten und unterschriebenen Registrierungsantrag an die Servicestelle des Registerportals, um für die Nutzung freigeschaltet zu werden."

      die hra habe ich, die frage wäre jetzt, ob es eine möglichkeit gibt, die gebühr von 13,00 zu umgehen

      Die meisten Dinge kosten Geld, nimm' es hin. Direkt bei Gericht über oben genannte Adresse kostet's aber zumindest nur 4,50 €.

      8,50 mehr, aber dafür u.U. keinen Papierkram. Finde ich auch zu teuer, aber wenn man nur einmal eine Auskunft will ... ???

      mfg

      tami

      1. Die meisten Dinge kosten Geld, nimm' es hin. Direkt bei Gericht über oben genannte Adresse kostet's aber zumindest nur 4,50 €.

        8,50 mehr, aber dafür u.U. keinen Papierkram. Finde ich auch zu teuer, aber wenn man nur einmal eine Auskunft will ... ???

        Ehrlich: So "frostig" kann deine Beziehung zum Geschäftsführer der Firma nicht sein, wenn dich fünf Euro und eine Unterschrift abschrecken.

        Vielleicht erfreut dich ja die Möglichkeit einer Bahnreise zum Registergericht? Für nur wenig mehr als 20 Euro (44 Euro bei längerer Fahrt) siehst etwas vom schönen Land, kannst einen Tag lang die Seele baumeln lassen statt am Schreibtisch zu versauern, und das Tollste: Die Registerauskunft bekommst du kostenlos!

        1. hi Mattes,

          Die meisten Dinge kosten Geld, nimm' es hin. Direkt bei Gericht über oben genannte Adresse kostet's aber zumindest nur 4,50 €.

          8,50 mehr, aber dafür u.U. keinen Papierkram. Finde ich auch zu teuer, aber wenn man nur einmal eine Auskunft will ... ???

          Ehrlich: So "frostig" kann deine Beziehung zum Geschäftsführer der Firma nicht sein, wenn dich fünf Euro und eine Unterschrift abschrecken.

          Vielleicht erfreut dich ja die Möglichkeit einer Bahnreise zum Registergericht? Für nur wenig mehr als 20 Euro (44 Euro bei längerer Fahrt) siehst etwas vom schönen Land, kannst einen Tag lang die Seele baumeln lassen statt am Schreibtisch zu versauern, und das Tollste: Die Registerauskunft bekommst du kostenlos!

          Meine Frage ist eher, ab wann die Auflösung einer KG registriert ist und ob es da schon vorab etwas gibt oder erst mit Datum der Auflösung. Keine Ahnung, woher da der 1.1.2015 herkommt. Es macht ja keinen Sinn, irgendeinen Auszug zu besorgen, wenn das noch nicht registriert wurde. Insofern beherzige ich dann wohl all diese Ratschläge gerne nach dem 1.1.. Dank nochmal.

          mfg

          tami

          1. Hallo,

            eine "Vorwarnung" ist zur Auflösung einer Gesellschaft nicht erforderlich. Wenn die zum 01.01. ihren Geschäftsbetrieb einstellt muss das also erst am 01.01. eingetragen werden. Wobei das wegen des Feiertags schwierig werden dürfte.

            Gruss

            MrMurphy

            1. Moin!

              Hallo,

              eine "Vorwarnung" ist zur Auflösung einer Gesellschaft nicht erforderlich. Wenn die zum 01.01. ihren Geschäftsbetrieb einstellt muss das also erst am 01.01. eingetragen werden. Wobei das wegen des Feiertags schwierig werden dürfte.

              Insbesondere ist das Handelsregister im Prinzip auch nur die Stelle, die als allerletztes von irgendwelchen Vorgängen erfährt - nämlich wenn "es" denn gemeldet und eingetragen werden soll/muss.

              Natürlich muss sich die Firma ihre ggf. verzögerte Eintragung evtl. entgegenhalten lassen, weil sich im geschäftlichen Verkehr auf diese Veröffentlichung verlassen werden kann. Das bringt bei aufgelösten Gesellschaften nur selten noch etwas.

              - Sven Rautenberg

              1. hi Sven,

                Moin!

                Hallo,

                eine "Vorwarnung" ist zur Auflösung einer Gesellschaft nicht erforderlich. Wenn die zum 01.01. ihren Geschäftsbetrieb einstellt muss das also erst am 01.01. eingetragen werden. Wobei das wegen des Feiertags schwierig werden dürfte.

                Insbesondere ist das Handelsregister im Prinzip auch nur die Stelle, die als allerletztes von irgendwelchen Vorgängen erfährt - nämlich wenn "es" denn gemeldet und eingetragen werden soll/muss.

                Natürlich muss sich die Firma ihre ggf. verzögerte Eintragung evtl. entgegenhalten lassen, weil sich im geschäftlichen Verkehr auf diese Veröffentlichung verlassen werden kann. Das bringt bei aufgelösten Gesellschaften nur selten noch etwas.

                Das mal eine sinnvolle Zusammenfassung. Im Zweifel ist also der Gang zum Register der letzte ...;

                mfg

                tami

                1. Viele Firmen veröffendlichen nur im Bundesanzeiger. Einige Stadtbibliotheken haben es aboniert.

                  1. hi Kay,

                    Viele Firmen veröffendlichen nur im Bundesanzeiger. Einige Stadtbibliotheken haben es aboniert.

                    Erinnert mich an die Zeiten, wo ich noch in die Fernleihe der Unibibliothek gegangen bin und mit Schreibmaschine Fernleihscheine ausgefüllt habe ...;

                    mfg

                    tami

                  2. Moin!

                    Viele Firmen veröffendlichen nur im Bundesanzeiger. Einige Stadtbibliotheken haben es aboniert.

                    Der Bundesanzeiger ersetzt das Handelsregister nicht. Im Gegenteil: Änderungen im Handelsregister könnten in den Bundesanzeiger gelangen (ich kenn das Teil nicht), oder dort dupliziert werden.

                    - Sven Rautenberg

                    1. hi Sven,

                      Moin!

                      Viele Firmen veröffendlichen nur im Bundesanzeiger. Einige Stadtbibliotheken haben es aboniert.

                      Der Bundesanzeiger ersetzt das Handelsregister nicht. Im Gegenteil: Änderungen im Handelsregister könnten in den Bundesanzeiger gelangen (ich kenn das Teil nicht), oder dort dupliziert werden.

                      Aber ist denn eine (nicht) Veröffentlichung Pflicht?

                      mfg

                      tami

                      1. hi tami,

                        hi Sven,

                        Moin!

                        Viele Firmen veröffendlichen nur im Bundesanzeiger. Einige Stadtbibliotheken haben es aboniert.

                        Der Bundesanzeiger ersetzt das Handelsregister nicht. Im Gegenteil: Änderungen im Handelsregister könnten in den Bundesanzeiger gelangen (ich kenn das Teil nicht), oder dort dupliziert werden.

                        Aber ist denn eine (nicht) Veröffentlichung Pflicht?

                        move "(nicht)" after "Veröffentlichung" before "Pflicht".

                        mfg

                        tami

                    2. Moin!

                      Viele Firmen veröffendlichen nur im Bundesanzeiger. Einige Stadtbibliotheken haben es aboniert.

                      Der Bundesanzeiger ersetzt das Handelsregister nicht. Im Gegenteil: Änderungen im Handelsregister könnten in den Bundesanzeiger gelangen (ich kenn das Teil nicht), oder dort dupliziert werden.

                      • Sven Rautenberg

                      Viele Firmen haben in ihren Gesellschaftsverträgen stehen, das sie nur im Bundesanzeiger veröffendlichen. Von ersetzen des Handelsregisters war auch nie die Rede. Eine Alternative, um aktuell an Informationen zu kommen. Das kann durch aus schneller gehen, als der Eintrag beim Registergericht. Vor dem Internet war es das Publikationsorgan.

                      "Der Bundesanzeiger (BAnz, bis 31. März 2012 BAnz.) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und erscheint im Bundesanzeiger-Verlag, der 1998 teil- und 2006 vollständig privatisiert wurde.

                      Bis zur Einführung des elektronischen Bundesanzeigers (eBAnz) war der Bundesanzeiger zusätzlich Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle Handelsregistereintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen.

                      Der Bundesanzeiger erschien vor dem 1. April 2012 viermal wöchentlich. Seitdem kann er, je nach Notwendigkeit, bis zu fünfmal wöchentlich herausgegeben werden, jedoch nicht an den Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen." aus Wikipedia.

                      In den 70gern und 80gern habe ich noch regelmäßig dort nachengesehen, wenn man Informationen über auswärtige Firmen brauchte. OK hat nicht mehr ganz die Bedeutung, wie vor ein paar Tagen.