Richtig lesen ;-)
Der Fotograf soll seinen Schriftzug selbst in das Foto setzen, wenn er es denn unbedingt will.
Angestellte Fotografen haben keine Rechte an den Bildern. Die liegen beim Arbeitsgeber.
Richtig lesen ;-)
Der Fotograf soll seinen Schriftzug selbst in das Foto setzen, wenn er es denn unbedingt will.
Angestellte Fotografen haben keine Rechte an den Bildern. Die liegen beim Arbeitsgeber.