Hallo!
Ich habe mir mal die Urteilsbegründung angesehen, da haben die Richter nach dem geurteilt was vorgetragen wurde. Und mehr ist auch nicht ihr Job.
Dann weiß ich ja nicht, was du da gelesen hast.
Der Punkt ist doch der, dass die Richter den Aspekt der "technischen Möglichkeit" völlig außer Acht gelassen haben, bzw. diese scheinbar grundlegend "anders" interpretieren, als der Rest der Welt. Oder wie bindest du ein Image in deine Webseite ein, ohne dass dieses unter einer eigenen URL erreichbar ist?
(vgl. http://openjur.de/u/672132.html Punkte 50 + 52)
"Dass eine solche Benennung hingegen technisch möglich ist und auch praktisch vorkommt, hält die Kammer durch den Vortrag des Verfügungsklägers unter beispielhaftem Hinweis auf den URL ... (Bl. 109 d.A.) für hinreichend glaubhaft gemacht."
Leider fehlt für eine genauere Einschätzung ja der besagte Vortrag samt beispielhaftem Hinweis!
Welch' geistig Kind der Kläger ist, geht für mich aber schon alleine aus seinem Verhalten/ Vorgehen hervor.
Als "Hobbyfotograf" (siehe Punkt 4 Urteilsbegründung) das Internet nach solchen Dingen zu durchforsten und dann aufgrund solcher "Spitzfindigkeiten" jemanden abzumahnen, dem man nicht im entferntesten unlauteres Handeln unterstellen kann, sagt für mich zumindest so einiges über die Person aus.
Deutsches Urheberrecht und das Internet passen sowieso nicht wirklich gut zusammen (das hier im Einzelnen zu erläutern, würde den Rahmen sprengen).
Vielmehr sollte man nach "geeigneten" Möglichkeiten suchen, die endlich eine Rechtssicherheit für die Verwender von Grafiken/ Bildern/ Fotos im Internet schafft.
Eine "Einbettung" der erforderlichen Urheberangaben in die Datei selbst in Form von Meta-Daten hielte ich für eine geeignete und ausreichende Maßnahme, die in dem hier vorliegenden Fall das Problem auch hätte gar nicht erst entstehen lassen.
Tatsächlich ist es doch in der Praxis so, dass man sehr oft gar nicht in der Lage ist, den jeweiligen Urheber eines Werkes zu ermitteln.
Auf jeden Fall sind mir Menschen, die diese "schwierige" Rechtslage, die aktuell vorherrscht, zu ihrer persönlichen Bereicherung ausnutzen und/ oder andere unbescholltene Mitmenschen deshalb verklagen/ abmahnen, zumindest äußerst "unsympathisch". Und sie "schaden der Sache" mehr, als sie ihr nutzen!
Immerhin hat der vorliegende Fall wenigstens dafür gesorgt, dass Pixelio seine Lizenzbedingungen entsprechend "klarer + eindeutiger" formuliert hat.
Gruß Gunther