Mahlzeit,
Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Die Google-Bildersuche arbeitet ja auch mit Frames, ich glaube nicht, dass die sich eine ausdrückliche Erlaubnis bei allen indexierten Seiten eingeholt haben.
Einige Urteile haben gezeigt, eine Suchmaschine darf mehr als eine Person ;)
Es geht auch um die Art der Einbindung. Wenn es klar ersichtlich ist, dass die Seite von jemand anderen stammt, ist es was anderes als wenn jemand eine andere Seite als seine eigene ausgibt.
Grundsätzlich würde ich sagen, je nach Richter ein anderes Urteil ;)
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