Eine Email ist auch "schriftlich".
Nicht vor dem Gesetz. Und das ist hier relevant.
1. Zeige mir das Gesetz, laut dem die Kündigung in Schriftform zu erfolgen hat.
2. Falls Du das kannst, zwei Links aus diesem Thread entfernt kann man lesen: "Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt." (Quelle BGB § 126 Schriftform) Zweige mir dann also das Gesetz in dem entsprechendes steht.