Die Kündigung hat in einer solchen Form zu erfolgen, die es dem Empfänger ermöglicht, diese unzweifelhaft einem Vertrag zuzuordnen und für den Geschäftsverkehr zu dokumentieren.
Willst Du vielleicht auch noch darauf hinweisen, daß Sie in einer Sprache verfaßt sein muß, die auf der Erde gesprochen wird?
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Wenn Du dich jetzt aber über internationales Recht unterhalten willst, dann passe ich.
Mir ging es um dein wiederholtes Aufzählen von Selbstverständlichkeiten (die zudem noch nicht mal was mit der unmittelbaren Fragestellung zu tun haben).