Hello,
Kündigungen von Verträgen bedürfen der ordentlichen ("ausreichenden") Schriftform. Es muss also eine URKUNDE und nicht nur ein DOKUMENT vorliegen.
Das ist leider falsch, wenn man die gesetzlichen Grundlagen betrachtet.
Und wenn man den ganzen Thread liest und nicht nur blind reinhaut, dann sieht man, dass das als Ergebnis mehrerer gesetzicher Grundlagen und Bestimmungen abgeleitet wird für
Kündigung von Dauerschulsverhältnissen in Abwwesenheit
Wo genau steht denn nun, dass hier eine ordentliche Schriftform nötig ist? Und was meinst du mit dem "in Abwesenheit"? Ich konnte das nicht ergooglen.