Mahlzeit,
Eine Email ist auch "schriftlich".
Nicht vor dem Gesetz. Und das ist hier relevant.
Wie weist du bei einem Brief nach, dass er verschickt worden ist
Einschreiben per Rückschein.
UND dass auch das drin stand, was du behauptest?
Brief ins Kuvert unter Zeugen.
Und schon hereingefallen. ;)
Richtige Vorgehensweise:
Zwei Ausfertigungen des Dokuments anfertigen. Einen passenden Zeugen beide Dokumente erst lesen, dann vergleichen lassen und ihn danach schriftlich auf dem Duplikat bestätigen lassen, dass er ein zu diesem Dokument identisches Dokument selbst als Brief eingeworfen hat. (inkl. Datum etc.)
DAS ist halbwegs gerichtsfest. Sonst sagt der gegnerische Anwalt nämlich "können sie schwören, dass auch wirklich das richtige Dokument eingeworfen wurde und dass der Inhalt 1:1 übereinstimmt?"...
Und wenn du mit Personen Geschäfte machst, wo das nötig ist, solltest du dein Umfeld überdenken ;)
Ist bei manchen Geschäftspartnern wohl nötig...