Hello,
Eine Email ist auch "schriftlich".
Eine eMail genügt der üblichen "Textform", wenn sie ohne Schwierigkeiten auf Systemen des täglichen Gebrauchs auf Papier zu bringen ist (UTF-8 winkt *höhöhö*).
Damit wird sie dann zum DOKUMENT.
Für eine Kündigung eines Vertrages "in Abwesenheit" empfiehlt sich aber eine URKUNDE, da es im Streitfalle immer auf deren Vorlage ankommen wird. Es steht also nicht explizit im Gesetz, dass ein Vertrag nur durch Urkunde zu kündigen ist, aber es spitzt sich am Ende aufgrund aller anderen Rechte und Bestimmungen immer darauf zu. Also warum nicht sofort eine URKUNDE zustellen lassen?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg