Hello,
Immer alles zu machen, was andere wollen, ist keine gute Idee, auch nicht, wenn es (fürs erste) schneller geht.
Eine Kündigung schriftlich zu machen ist erstmal für die eigene Sicherheit, denn es ist jederzeit nachweisbar, dass die Kündigung wirklich erfolgt ist.
Eine Email ist auch "schriftlich". Wie weist du bei einem Brief nach, dass er verschickt worden ist UND dass auch das drin stand, was du behauptest?
Im zweiten Teil deines Satzes sprichst Du einen tatsächlich benutzten doofen Trick an. Es gibt Firmen, die nachher behaupten, im Einschreiben/Rückschein war gar nicht das drin, was man behauptet. Die müssen dann aber ein Dokument vorlegen, denn leere Fensterbriefumschläge versendet die Post nicht. Das können die aber dann auch bestimmt. :-O
Also immer unter (jungen) Zeugen einpacken und auf der Kopie von den Zeugen handschriftlich bescheinigen lassen, dass sie gleichlautendes Schriftstück am, um , Postamt per Einschreiben/RS in deinem Auftrag abgegeben haben.
Ich habe das 1986 mit der Brauerei Feldschlösschen erlebt, die sich eine Diskoausstattung für einen Kunden für 230.000 DeutschMark, die uns gehörte, durch "Inbesitznahme" des Objektes einverleiben wollten. Da zählte die Priorität für die Bösgläubigkeit.
Aber zurück zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen:
eMail ist keine ausreichende Schriftform. Aus der Mitwirkungspflicht an der Vertragserfüllung ergibt sich aber auch die Dokumentierbarkeit von Willenserklärungen zu Vertragsänderungen. Die kann "in Anwesenheit" auch mündlich durch Zeugen hergestellt werden, "in Abwesenheit" aber nur schriftlich durch URKUNDE und nicht durch einfaches Dokument!
Ergo:
es steht nicht ausdrücklich im Gesetz, sondern nur über diverse Hintertüren, aber wenn man sich nicht persönlich unter Zeugen die Hand darauf geben kann, bedürfen Kündigungen von Verträgen der ausreichenden Schriftform.
Und die muss im Zweifel derjenige beweisen, der gerade die Arschkarte hat.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg