Hi,
das ist mal 'ne schlaue Idee.
Kann man eigentlich auch Postkarten per Einschreiben verschicken?
Weiß ich auch nicht. Glaube ich aber auch nicht.
ich habe das auch noch nirgend gehört oder gelesen, aber es spräche IMO nichts dagegen. Einschreiben gilt ja nur dem Nachweis des Versendens bzw. der Zustellung, und hat nichts damit zu tun, ob der Inhalt vertraulich ist oder nicht.
http://www.juraforum.de/lexikon/brief-und-postgeheimnis
Das hat mich jetzt eben doch erstaunt. Ich war bidher der Meinung, dass Postkarten nur bedingt dem Briefgeheimnis unterliegen, weil,man sie i.d.R. ja nicht "öffnen" kann.
Ich war der Ansicht, dass sie *gar nicht* dem Briefgeheimnis unterliegen, weil ihr Inhalt, also die Textmitteilung, ja zwangsläufig mit im Blickfeld desjenigen liegt, der die Adresse des Empfängers lesen muss. Selbst wenn die eigentliche Mitteilung auf der Rückseite geschrieben ist, kann die Karte jederzeit so im Korb/Sack/Kasten liegen, dass der offen sichtbare Text ins Auge fällt.
Daher würde ich argumentieren, dass eine Postkarte gar nicht dem Briefgeheimnis unterliegen *kann*, es ist insbesondere für die Postangestellten gar nicht möglich, selbiges einzuhalten.
Allerdings muss ich zugeben, dass ich nach dem Lesen des verlinkten Textes den Unterschied zwischen Brief- und Postgeheimnis nicht einmal ansatzweise verstanden habe.
Ciao,
Martin
Lieber eine Stumme im Bett, als eine Taube auf dem Dach.
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