Moin!
Hello,
Kündigungen von Verträgen bedürfen der ordentlichen ("ausreichenden") Schriftform. Es muss also eine URKUNDE und nicht nur ein DOKUMENT vorliegen.
Das ist leider falsch, wenn man die gesetzlichen Grundlagen betrachtet.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, den eingegangenen Vertrag nicht mehr fortsetzen zu wollen. Willenserklärungen können in jeglicher Form abgegeben werden, auch mündlich.
Lediglich im Arbeitsrecht fordert der Gesetzgeber die Schriftform - in allen anderen Fällen kann man mündlich kündigen, wenn man will, und sich die Scherereien des Nachweises ans Bein zu binden wünscht.
eMail, Fax, Fotokopien, usw. zählen nicht dazu.
Das sind alles einwandfreie Möglichkeiten der Kündigung, sofern sie nicht vertraglich ausgeschlossen werden (denn die einzelvertraglichen oder per AGB geregelten Kündigungsmodalitären gelten natürlich).
Dann kommt aber sowas wie das hier: Wenn man Dienstleistungen ausschließlich online nutzt, sich dafür auch ausschließlich online anmelden und den Vertrag schließen kann, finden Gerichte, dass man durch einseitig strengere Kündigungsmodalitäten als Vertragspartner benachteiligt ist:
http://www.test.de/Singleboerse-eDates-Kuendigung-muss-auch-per-Mail-moeglich-sein-4691256-0/
Der Provider will sich wahrscheinlich nur gegen Schindluder schützen. Dur kannst aber, das ist Rechtsbrauch, eine Priorität per Fax oder email geltend machen, wenn Du die ordentliche Schriftform unverzüglich (also ohne noch drei Tage zu warten) per normalem Postweg (empfohlen wird immer Einschereiben/Rückschein mit Vorausverfügung: "eigenhändig Geschäftsführer oder Postbevollmächtigtem") nachreichst.
Wenn der Provider einen Login-Bereich hat, in den sich der Kunde einloggen kann, kann der Provider den Kunden eindeutig identifizieren. Es spricht wenig dagegen, an dieser Stelle Kündigungen entgegenzunehmen.
- Sven Rautenberg