Dann kommt aber sowas wie das hier: Wenn man Dienstleistungen ausschließlich online nutzt, sich dafür auch ausschließlich online anmelden und den Vertrag schließen kann, finden Gerichte, dass man durch einseitig strengere Kündigungsmodalitäten als Vertragspartner benachteiligt ist:
http://www.test.de/Singleboerse-eDates-Kuendigung-muss-auch-per-Mail-moeglich-sein-4691256-0/
Es ist doch auch völlig klar, warum der Anbieter beim Schließen des Vertrags das Onlin-Risiko eingeht und bei der Kündigung alles wasserdicht sein soll, es widerspricht seinem Gewinnstreben.