Hello,
Kündigungen von Verträgen bedürfen der ordentlichen ("ausreichenden") Schriftform. Es muss also eine URKUNDE und nicht nur ein DOKUMENT vorliegen.
Das ist leider falsch, wenn man die gesetzlichen Grundlagen betrachtet.
Und wenn man den ganzen Thread liest und nicht nur blind reinhaut, dann sieht man, dass das als Ergebnis mehrerer gesetzicher Grundlagen und Bestimmungen abgeleitet wird für
Kündigung von Dauerschulsverhältnissen in Abwwesenheit
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg