Alles was bestraft wird, ist verboten
ja, aber der Umkehrschluss gilt nicht.
Vielleicht in der gaaaanz grauen Theorie.
Und in allen Schattierungen der Realität. Jemanden zu Schupsen, ohne weitere Folgen, erfüllt so leicht keinen Straftatbestand, als rechtswidriger Angriff kann es dennoch gelten.
Das "so leicht" spielt hier die entscheidende Rolle. Ich habe nicht unabsichtlich die 100% erwähnt.
Darüber hinaus sind, in anderen Gesetzen als dem StGB, etliche rechtswidrige Handlungen definiert, die nicht strafbewährt sind. Sinnlos ist das auch nicht, daraus können sich Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche ergeben.
Das sind dann aber keine Verbote...