Hello,
Kündigungen von Verträgen bedürfen der ordentlichen ("ausreichenden") Schriftform.
Stammt diese Weisheit/2 möglicherweise aus dem Arbeitsrecht?
Diese Erfahrung stammt aus meinen immensen Lehrgeldern, die ich gezahlt habe, weil ich auf Ideengeber, wier Dich gehört habe.
Leider gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Regel hierzu, wie im Arbeitsrecht.
Allerdings unterliegen Kündigunden sogenannten "Formvorschriften". Bei der Kündigung von Verträgen ist die in aller Regel die Schriftform https://de.wikipedia.org/wiki/Schriftform
Im vorliegenden Fall haben wir ein Dauerschuldverhältnis.
Dieses kam zustande durch (Invitatio ad Offerendum), Angebot, Annahme oder konkludenten Leistungsbeginn. Im TK-Bereich gibt es da sogar noch Sonderreglungen, die den Leistenden (nicht mit "Anbieter" verwechseln!) schützen sollen. Wenn ich sofort anfange zu telefonieren, wenn es technisch möglich ist, kommt dadurch i.d.R. der Vertrag zustande, auch wenn im Text steht: "in 10 Tagen ist Ihr Anschluss geschaltet" (Prophan-Beispiel).
Das Dauerschuldverhältnis kann beendet werden durch "WillensBekundung", also Kündigung, und Kenntnisnahme beim Vertragspartner.
Eben, weil die Kenntnisnahme (Zeitpunkt der Gutgläubigkeit, Bösgläubigkeit) nicht einfach nachvollziehbar ist, regeln die die meisten Gerichte die Angelegenheit mit "Kündigungen bedürfen der ausreichenden Schriftform".
Man kann jetzt Besserwisser bleiben, so wie ich damals oder Du heute, und viel Lehrgeld zahlen, oder sofort den "sicheren" Weg beschreiten.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg