Hello,
Die Kündigung hat in einer solchen Form zu erfolgen, die es dem Empfänger ermöglicht, diese unzweifelhaft einem Vertrag zuzuordnen und für den Geschäftsverkehr zu dokumentieren.
Willst Du vielleicht auch noch darauf hinweisen, daß Sie in einer Sprache verfaßt sein muß, die auf der Erde gesprochen wird?
Oh, sie hat in der für den Vertrag gültigen Amtssprache zu erfolgen. Und wenn im Vertrag drinsteht, dass die täglichen 6 Brötchen 39,60 incl. Bringekosten im Monat kosten, dann muss da auch nicht "Euro" dahinterstehen, solange der Vertrag im deutschen Rechtsraum zu erfüllen ist.
Wenn Du dich jetzt aber über internationales Recht unterhalten willst, dann passe ich. Da verzweifeln selbst sehr gute Rechtsanwälte, wenn das nicht ihr Tagesgeschäft ist. da kann ich als alter Kaufmannsknacker nicht mithalten.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg