Fred.: Wie erklär ichs nem "Dummen"

Hallo Forum,

ich werd' grad' ein wenig verrückt. Meine Süße und ich suchen ein Häusschen oder eine Wohnung zu mieten, soweit, so gut.

Jetzt setzen sich die Wohnkosten ja aus Kaltmiete und Nebenkosten zusammen.

Die Nebenkosten setzen sich widerrum aus festen, von mir nicht zu beeinflussenden Kosten (Versicherungen, Müllgebühren, usw.) sowie meist aus einer Vorauszahlung von Wasser, Heizkosten oder (seltener) auch Strom zusammen.

Meine Frage danach, wie hoch der Anteil der von mir beeinflußbaren Kosten in der Gesamtnebenkostenhöhe ist (egal, wie ichs erkläre oder ausdrücke), sorgt beim potentiellen Vermieter regelmäßig für Verwunderung.

Beispiel gefällig?

Ich: In welcher Höhe ist denn die Wasservorauszahlung in den Nebenkosten enthalten? Vermieter: Och, das weiß ich nicht genau, warum ist das denn jetzt wichtig? Ich: Na, ich möchte gerne wissen, wieviel ich bezahlen muß ohne Einfluß auf die Höhe zu haben. Vermieter: Nebenkosten sind 200,- Euro. Ich: Ok. Und wieviel von den 200,- Euro ist keine Vorauszahlung auf meinen eigenen Verbrauch? Vermieter: Das weiß ich nicht, aber die letzten Mieter haben am Jahresende immer noch was zurück bekommen. Ich: Ok. Aber es macht doch einen Unterschied, ob in 200,- Euro Nebenkosten 20,- Euro Wasservorauszahlung sind (und 180,- Euro fix) oder ob es 100,- Euro Wasservorauszahlung sind und diese mir in der Jahresabrechnung angerechnet werden. Vermieter: Das kommt ja auch darauf an, mit wieviel Personen Sie einziehen, 2 Personen verbrauchen ja mehr Wasser als 1.

usw. usw.

Es ist mir in ca. 10-15 Anrufen och nicht ein einziges mal gelungen, die Höher der Wasservorauszahlung heraus zu bekommen. Es ist mir nichtmal gelungen, dem potentiellen Vermieter klar zu machen, warum ich das wissen will.

Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich meine Frage dahin ändern muß, damit der Vermieter kapiert, was ich meine? Ehrlich, ich verzweifel inzwischen an den Antworten derer, die eigentlich genau wissen müßte, wovon ich rede. Da sind Makler und Hausverwalter dabei, warum kapieren die nicht, wovon ich spreche? Bin ich denn der Einzige, den die Gesamtmiethöhe interessiert??

Gruß, Fred

  1. Hallo,

    Meine Frage danach, wie hoch der Anteil der von mir beeinflußbaren Kosten in der Gesamtnebenkostenhöhe ist (egal, wie ichs erkläre oder ausdrücke), sorgt beim potentiellen Vermieter regelmäßig für Verwunderung.

    das würde es bei mir auch, wenn ich Vermieter wäre.

    Es ist mir in ca. 10-15 Anrufen och nicht ein einziges mal gelungen, die Höher der Wasservorauszahlung heraus zu bekommen. Es ist mir nichtmal gelungen, dem potentiellen Vermieter klar zu machen, warum ich das wissen will.

    Das ist auch sehr ... ähm, eigenartig. Die genaue Höhe der Nebenkosten kann man ja nicht im Voraus angeben; schließlich weiß weder der Vermieter, noch du selbst, wieviel Wasser oder Heizenergie ihr so verbrauchen werdet.

    Der Vermieter sollte dir allerdings eine Liste vorlegen können, in der konkret ablesbar ist, welche Posten in den Nebenkosten enthalten sind. Darin sind meist einige feste, vorhersagbare Posten (z.B. Anteil an Gebäudebrandversicherung, Hausmeisterservice, Kabelanschluss), aber eben auch solche, die man nicht vorher weiß, weil sie verbrauchsabhängig sind. Da wird der Vermieter irgendeinen halbwegs plausiblen Wert schätzen, und dann üblicherweise im Jahresturnus die mit der Miete im Voraus bezahlten Nebenkosten mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnen. Bei großen Abweichungen kann man sich dann einigen, die Nebenkostenpauschale fürs Folgejahr anzupassen.

    Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich meine Frage dahin ändern muß, damit der Vermieter kapiert, was ich meine?

    Nein, weil meiner Ansicht nach die Frage wenig Sinn ergibt.

    Bin ich denn der Einzige, den die Gesamtmiethöhe interessiert??

    Wieso? Die legt der Vermieter soch fest - einschließlich einer Nebenkostenpauschale. Nur eben ohne die genaue Verteilung vorher zu kennen. Ich kannte das bisher immer so, dass im Mietvertrag die Kaltmiete und der monatliche Nebenkostenanteil festgelegt waren.

    So long,
     Martin

    1. Hi,

      Meine Frage danach, wie hoch der Anteil der von mir beeinflußbaren Kosten in der Gesamtnebenkostenhöhe ist (egal, wie ichs erkläre oder ausdrücke), sorgt beim potentiellen Vermieter regelmäßig für Verwunderung.

      das würde es bei mir auch, wenn ich Vermieter wäre.

      Warum denn?

      Das ist auch sehr ... ähm, eigenartig. Die genaue Höhe der Nebenkosten kann man ja nicht im Voraus angeben; schließlich weiß weder der Vermieter, noch du selbst, wieviel Wasser oder Heizenergie ihr so verbrauchen werdet.

      Du reagierst den potentiellen Vermietern sehr ähnlich... Ich möchte nicht die genaue Höhe der NK wissen. Aber die NK enthalten eine Vorrauszahlung auf z.b. Wasser/Abwasser (da das normalerweise der Vermieter entrichtet und später erst auf den Mieter umschlägt). Und diese Vorauszahlungshöhe legt der Vermieter fest. Also ist sie ihm bekannt. Warum nennt er sie mir nicht?!

      Der Vermieter sollte dir allerdings eine Liste vorlegen können, in der konkret ablesbar ist, welche Posten in den Nebenkosten enthalten sind. Darin sind meist einige feste, vorhersagbare Posten (z.B. Anteil an Gebäudebrandversicherung, Hausmeisterservice, Kabelanschluss), aber eben auch solche, die man nicht vorher weiß, weil sie verbrauchsabhängig sind. Da wird der Vermieter irgendeinen halbwegs plausiblen Wert schätzen, und dann üblicherweise im Jahresturnus die mit der Miete im Voraus bezahlten Nebenkosten mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnen.

      Und eben diesen vom Vermieter "halbwegs plausiblel geschätzten Wert" hätte ich gerne gewußt.

      Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich meine Frage dahin ändern muß, damit der Vermieter kapiert, was ich meine?

      Nein, weil meiner Ansicht nach die Frage wenig Sinn ergibt.

      Na eben doch! Oder bist Du nicht auch der Meinung, daß bei 200,-Euro NK ein Unterschied besteht, ob darin 100,- Euro Wasservorauszahlung drin stecken oder nur 30,-Euro? Denn im ersten Fall sind nur 100 weitere Euro fixe Kosten, die in jedem Fall weg sind und im zweiten Fall sinds 170,- Euro, die weg sind.

      Verbrauchst Du nun für 1000,- Euro Wasser im Jahr, bekämest Du in Fall 1 nun 200,- Euro zurück, im 2. Fall müßtest Du aber 640,- Euro Wasser nachzahlen!

      Und Du meinst ernsthaft, die Frage ergäbe keinen Sinn?!

      Fred

      1. n'Abend,

        Das ist auch sehr ... ähm, eigenartig. Die genaue Höhe der Nebenkosten kann man ja nicht im Voraus angeben; schließlich weiß weder der Vermieter, noch du selbst, wieviel Wasser oder Heizenergie ihr so verbrauchen werdet.

        Du reagierst den potentiellen Vermietern sehr ähnlich...

        das ist mir ansatzweise peinlich, lässt mich aber vermuten, dass ich als Mieter nicht allzu weit von der Denkweise des Vermieters entfernt bin.

        Ich möchte nicht die genaue Höhe der NK wissen.
        Aber die NK enthalten eine Vorrauszahlung auf z.b. Wasser/Abwasser (da das normalerweise der Vermieter entrichtet und später erst auf den Mieter umschlägt). Und diese Vorauszahlungshöhe legt der Vermieter fest. Also ist sie ihm bekannt. Warum nennt er sie mir nicht?!

        Warum sollte er? Das wird doch eh rückwirkend genau und ehrlich abgerechnet. Nur den Fixkostenanteil an den Nebenkosten kann und sollte er dir auch schon vorher genau sagen.

        Der Vermieter sollte dir allerdings eine Liste vorlegen können, in der konkret ablesbar ist, welche Posten in den Nebenkosten enthalten sind. Darin sind meist einige feste, vorhersagbare Posten (z.B. Anteil an Gebäudebrandversicherung, Hausmeisterservice, Kabelanschluss), aber eben auch solche, die man nicht vorher weiß, weil sie verbrauchsabhängig sind. Da wird der Vermieter irgendeinen halbwegs plausiblen Wert schätzen, und dann üblicherweise im Jahresturnus die mit der Miete im Voraus bezahlten Nebenkosten mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnen.

        Und eben diesen vom Vermieter "halbwegs plausiblel geschätzten Wert" hätte ich gerne gewußt.

        Dann frag konkret danach.

        Oder bist Du nicht auch der Meinung, daß bei 200,-Euro NK ein Unterschied besteht, ob darin 100,- Euro Wasservorauszahlung drin stecken oder nur 30,-Euro? Denn im ersten Fall sind nur 100 weitere Euro fixe Kosten, die in jedem Fall weg sind und im zweiten Fall sinds 170,- Euro, die weg sind.

        Verbrauchst Du nun für 1000,- Euro Wasser im Jahr, bekämest Du in Fall 1 nun 200,- Euro zurück, im 2. Fall müßtest Du aber 640,- Euro Wasser nachzahlen!

        Klar. Aber das ist völlig unabhängig davon, wie hoch die monatliche Nebenkosten-Vorauszahlung ist, oder wie hoch der Fixkosten-Anteil daran ist. Die verbrauchsabhängigen Kosten fallen ja so oder so an, egal wie der Vermieter kalkuliert.
        Also wo liegt für dich der Unterschied, ob du nach der Jahresabrechnung eine Nebenkosten-Nachzahlung leisten musst, oder ob diese vermuteten Kosten gleich über eine höhere monatliche Nebenkosten-Pauschale abgefrühstückt werden?

        So long,
         Martin

        1. Aloha ;)

          Also wo liegt für dich der Unterschied, ob du nach der Jahresabrechnung eine Nebenkosten-Nachzahlung leisten musst, oder ob diese vermuteten Kosten gleich über eine höhere monatliche Nebenkosten-Pauschale abgefrühstückt werden?

          So wie ich den TO verstehe möchte er eine eigene Einschätzung darüber gewinnen, ob die Höhe der Nebenkosten realistisch angesetzt ist. Er möchte eventuell wissen, ob sich nicht vielleicht in den Nebenkosten irgendwo unverhältnismäßig hohe Fixposten für den einen oder anderen Dienst befinden.

          Während ich das noch im Ansatz verstehen kann, bin ich ebenso sicher, dass das im Realfall eher weniger vorkommt. Ich glaube kaum, dass man hinsichtlich der Nebenkosten irgendwie wirklich übervorteilt wird. Klar kann es vorkommen, dass der ein oder andere Posten in der einen Wohnung teurer ist als in einer anderen Wohnung. Aber im Großen und Ganzen würde ich davon ausgehen, dass die Nebenkosten den Bedarf schon ungefähr decken - mir wären gegenteilige Fälle eher nicht bekannt.

          Bedenke: Die Nebenkosten sind in erster Linie eine Art Versicherung für den Vermieter, dass er nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt. Es ist für den Vermieter also eher schädlich, wenn die Nebenkosten weit unter dem Bedarf bleiben, immerhin muss er dann wieder bei dir das Geld eintreiben, das er schon im Voraus bei Wasserwerken/Hausverwaltung/... bezahlt hat.

          Fazit: Du kannst davon ausgehen, dass die Nebenkosten entweder ziemlich genau passen oder mit einer Rückzahlung rechnen. Es ist (außer in besonderen Fällen, beispielsweise wenn du vorhast dein Leitungswasser in Flaschen zu füllen und kistenweise zu verkaufen) nicht davon auszugehen, dass die Nebenkosten größer sind als die vorausbezahlte Pauschale.

          Grüße,

          RIDER

          --
          Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller Erreichbar manchmal im Self-TS (ts.selfhtml.org) oder sonst - wenn online - auf dem eigenen TeamSpeak-Server (fritz.campingrider.de) oder unter: # Facebook # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # ch:? rl:| br:> n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:[
          1. Moin,

            So wie ich den TO verstehe möchte er eine eigene Einschätzung darüber gewinnen, ob die Höhe der Nebenkosten realistisch angesetzt ist. Er möchte eventuell wissen, ob sich nicht vielleicht in den Nebenkosten irgendwo unverhältnismäßig hohe Fixposten für den einen oder anderen Dienst befinden.

            naja, aber die Fixkosten, die in den Nebenkosten "verpackt" sind, kann und sollte der Vermieter ja offenlegen, wie ich schon sagte. Diese Information würde ich als Mieter bzw. Interessent auf jeden Fall einfordern.

            Aber im Großen und Ganzen würde ich davon ausgehen, dass die Nebenkosten den Bedarf schon ungefähr decken - mir wären gegenteilige Fälle eher nicht bekannt.

            Das sollte "in der Regel" wohl so sein. Aber ich selbst habe das hier zuhause erlebt, dass ich die ersten zwei oder drei Jahre eine geringfügige Nachzahlung zu leisten hatte, da hat weder der Vermieter noch ich ein Wort darüber verloren. Dann fiel die Nachzahlung zwei Jahre relativ hoch aus - das war 2006..2008, also die Zeit, wo der Ölpreis und damit der Heizkostenanteil stark angestiegen war. Und erst dann hat er mich gefragt, ob ich lieber bei der festgesetzten Nebenkosten-Pauschale bleiben und Jahr für Jahr nachzahlen wolle, oder ob wir die NK-Pauschale etwas anheben sollten.

            In der Abrechnungsperiode 2009/2010 hatte ich dann zu ersten Mal eine Rückerstattung. Da hatte ich aber auch aktiv dazu beigetragen, indem ich einen Winter lang bewusst nicht auf meine gewünschte Komfort-Temperatur geheizt habe (angestrebte Idealtemperatur: Wohnräume ca. 23°C, Bad 24..25°C, Schlazi etwa 20°C, Flur und Küche egal), sondern zwei bis drei Grad drunter geblieben bin. Behaglich war das allerdings nicht ...

            Bedenke: Die Nebenkosten sind in erster Linie eine Art Versicherung für den Vermieter, dass er nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt. Es ist für den Vermieter also eher schädlich, wenn die Nebenkosten weit unter dem Bedarf bleiben, immerhin muss er dann wieder bei dir das Geld eintreiben, das er schon im Voraus bei Wasserwerken/Hausverwaltung/... bezahlt hat.

            Heizkosten nicht vergessen. Das dürfte der größte Posten der variablen Kosten sein.

            Fazit: Du kannst davon ausgehen, dass die Nebenkosten entweder ziemlich genau passen oder mit einer Rückzahlung rechnen.

            Nein, davon kann man eben nicht von Anfang an ausgehen. Erst dann, wenn sich das nach zwei bis drei Jahren eingependelt hat. Der Vermieter kann weder den Wasserverbrauch, noch die Heizgewohnheiten seines zukünftigen Mieters wissen. Er muss am Anfang schätzen. Das kann in etwa passen, kann aber auch deutlich nach oben oder nach unten abweichen.

            So long,
             Martin

            1. Aloha ;)

              Heizkosten nicht vergessen. Das dürfte der größte Posten der variablen Kosten sein.

              Ah, stimmt. Die habe ich außen vor gelassen. Liegt aber daran, dass mir kaum Fälle bekannt sind, in denen die Heizkosten in den Nebenkosten liegen. Ist doch eher die Ausnahme, oder?

              Fazit: Du kannst davon ausgehen, dass die Nebenkosten entweder ziemlich genau passen oder mit einer Rückzahlung rechnen.

              Nein, davon kann man eben nicht von Anfang an ausgehen. Erst dann, wenn sich das nach zwei bis drei Jahren eingependelt hat. Der Vermieter kann weder den Wasserverbrauch, noch die Heizgewohnheiten seines zukünftigen Mieters wissen. Er muss am Anfang schätzen. Das kann in etwa passen, kann aber auch deutlich nach oben oder nach unten abweichen.

              Ich stimme dir zu, bis auf deutlich. Sagen wir lieber: geringfügig. Der einzige Posten, der vllt. kritisch ist - da gebe ich dir Recht - sind die Heizkosten. Da kann tatsächlich die Gewohnheit viel ausmachen, was vorher nicht so ohne weiteres abschätzbar ist. Mit Wasser allein hingegen sollte es wirklich schwer sein, einen spürbaren Unterschied durch Gewohnheiten hinzubekommen. Also korrigiertes Fazit:

              Fazit: Du kannst davon ausgehen, dass die Nebenkosten entweder ziemlich genau passen oder mit einer Rückzahlung rechnen, sofern die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten sind - ansonsten hängt die Tendenz von deinen Heizgewohnheiten ab.

              Grüße,

              RIDER

              --
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              1. Hi,

                Heizkosten nicht vergessen. Das dürfte der größte Posten der variablen Kosten sein.

                Ah, stimmt. Die habe ich außen vor gelassen. Liegt aber daran, dass mir kaum Fälle bekannt sind, in denen die Heizkosten in den Nebenkosten liegen. Ist doch eher die Ausnahme, oder?

                ich hätte jetzt behauptet, das sei eher die Regel. Ich hab's noch nie anders gehabt, und ich kenne auch niemanden, der als Mieter die Heizkosten nicht als Teil der Nebenkosten zahlt.

                Ciao,
                 Martin

                1. Hi,

                  ich hätte jetzt behauptet, das sei eher die Regel. Ich hab's noch nie anders gehabt, und ich kenne auch niemanden, der als Mieter die Heizkosten nicht als Teil der Nebenkosten zahlt.

                  Nein, Heizkosten in den NK sind (hier) auch eher die Ausnahme (vielleicht auch gerade, wenns nicht um Wohnungen sondern um Häuser geht).

                  Ich möchte nicht die genaue Höhe der NK wissen.

                  Aber die NK enthalten eine Vorrauszahlung auf z.b. Wasser/Abwasser (da das normalerweise der Vermieter entrichtet und später erst auf den Mieter umschlägt). Und diese Vorauszahlungshöhe legt der Vermieter fest. Also ist sie ihm bekannt. Warum nennt er sie mir nicht?!
                  

                  Warum sollte er? Das wird doch eh rückwirkend genau und ehrlich abgerechnet. Nur den Fixkostenanteil an den Nebenkosten kann und sollte er dir auch schon vorher genau sagen.

                  Na, um genau den geht es mir ja. (wie Campingrider auch schon richtig vermutete) Ich dachte schlicht, es wäre für den potentiellen Vermieter einfacher, seine Schätzung des Wasserabschlages (bzw. Heizkostenabschlages, falls eingerechnet) zu nennen, aus dem ich mir dann den Fixkostenanteil errechne als umgekehrt.

                  Fazit: Wie formuliere ich am sinnvollsten die Frage nach den Fixkosten in den NK? (das ist ganz ehrlich gemeint, ich möchte meine Frage umformulieren, wenn mir jemand etwas sinnvolles raten kann). Hier werden teilweise NK zwischen 90 und 300 Euro genannt, die sind so weit auseinander, dass ich die Immobilien nicht mehr miteinander vergleichen kann.

                  Fred

                  1. Hallo,

                    ich hätte jetzt behauptet, das sei eher die Regel. Ich hab's noch nie anders gehabt, und ich kenne auch niemanden, der als Mieter die Heizkosten nicht als Teil der Nebenkosten zahlt.

                    Nein, Heizkosten in den NK sind (hier) auch eher die Ausnahme (vielleicht auch gerade, wenns nicht um Wohnungen sondern um Häuser geht).

                    das könnte in der Tat der entscheidende Unterschied sein. Ich kenne nur Haus_eigentümer_, und die haben sowieso alle Kosten auf der eigenen Rechnung.

                    Ich möchte nicht die genaue Höhe der NK wissen. Aber die NK enthalten eine Vorrauszahlung auf z.b. Wasser/Abwasser (da das normalerweise der Vermieter entrichtet und später erst auf den Mieter umschlägt). Und diese Vorauszahlungshöhe legt der Vermieter fest. Also ist sie ihm bekannt. Warum nennt er sie mir nicht?!

                    Vermutlich weil er die Kosten gar nicht so genau aufgeschlüsselt hat. Er kassiert eine monatliche NK-Vorauszahlung (bitte nur mit einem 'r'), die auf Erfahrung beruht - etwa indem er einfach die in den letzten fünf Jahren angefallenen Gesamt-Nebenkosten mittelt. Er kümmert sich aber erst bei der Jahres-Endabrechnung um die Verteilung auf die einzelnen Posten. So macht es mein Vermieter auch. Und aus der Endabrechnung geht dann auch die genaue Verteilung hervor.

                    Warum sollte er? Das wird doch eh rückwirkend genau und ehrlich abgerechnet. Nur den Fixkostenanteil an den Nebenkosten kann und sollte er dir auch schon vorher genau sagen.

                    Na, um genau den geht es mir ja. (wie Campingrider auch schon richtig vermutete)

                    Ja gut, dann frag genau danach, nach den in den Nebenkosten enthaltenen Fixkosten. Beispiele, was das sein könnte, habe ich schon genannt. Ich habe meinen Vermieter damals nicht danach gefragt, weil ich gar nicht auf die Idee gekommen bin, so weit ins Detail zu gehen - aber ich bin sicher, hätte ich es getan, dann hätte er mir auch eine Liste der im Voraus bekannten monatlichen oder jährlichen Kosten geben können.

                    Ich dachte schlicht, es wäre für den potentiellen Vermieter einfacher, seine Schätzung des Wasserabschlages (bzw. Heizkostenabschlages, falls eingerechnet) zu nennen, aus dem ich mir dann den Fixkostenanteil errechne als umgekehrt.

                    Äh, nein. Die Fixkosten sind ja die, die von vornherein feststehen (daher die Bezeichnung), also die nicht verbrauchs- oder tarifabhängigen Kosten.

                    So long,
                     Martin

                  2. Moin!

                    Fazit: Wie formuliere ich am sinnvollsten die Frage nach den Fixkosten in den NK? (das ist ganz ehrlich gemeint, ich möchte meine Frage umformulieren, wenn mir jemand etwas sinnvolles raten kann). Hier werden teilweise NK zwischen 90 und 300 Euro genannt, die sind so weit auseinander, dass ich die Immobilien nicht mehr miteinander vergleichen kann.

                    Das Anmieten setzt sich aus der Kaltmiete, den Betriebskosten und weiteren Kosten zusammen, die aber nicht zwingend alle mit dem Vermieter abgerechnet werden. Das sind: Wasser, Strom, Heizung.

                    Ich zahle beispielsweise als Abschlag mit der Miete Betriebskosten und Wasser, welches pauschal nach Wohnfläche abgerechnet wird (es gibt keine Wohnungswasserzähler), sowie Wartungskosten für die Gasheizung. Direkt mit den Stadtwerken wird Strom und Gas abgerechnet.

                    Wenn Mietangebote Nebenkosten von 90 bis 300 Euro haben, solltest du fragen, welche der Verbrauchsbestandteile damit abgegolten werden. "Was ist denn in den Nebenkosten mit drin?"

                    Betriebskosten sind immer mit dabei, und was das alles sein kann, dafür gibts in Deutschland die Betriebskostenverordnung. Das variiert aber immer mit dem Mietobjekt. Beispielsweise kann der Vermieter die Reinigung des Treppenhauses extern beauftragen und die Kosten dafür umlegen. Oder er setzt in der Hausordnung fest, dass die Mieter das selbst zu erledigen haben, was zwar Geld spart, aber für regelmäßigen Unmut bei den Bewohnern sorgt, wenn die Idioten aus dem ersten Stock mal wieder ihren Kehrdienst nicht ordentlich erledigt haben.

                    In den Betriebskosten ist auch der Strom für die Gemeinschaftsräumlichkeiten enthalten - Strom ist definitiv was verbrauchsabhängiges, und damit schwierig zu kalkulieren: Wenn irgendwer das ganze Jahr lang im Keller das Licht brennen lässt, gibts am Jahresende eine unschöne Überraschung.

                    Kabelanschluss ist Bestandteil von Betriebskosten, wenn er existiert. Wenn nicht: Der Strom für die Verstärkeranlage der zentralen Satellitenschüssel ist auch in den Betriebskosten drin.

                    Das bedeutet: Unabhängig von irgendwelchen verbrauchsabhängigen Bestandteilen in den Nebenkosten unterscheiden sich diese schon ganz von allein durch die unterschiedliche Struktur der beim konkreten Mietobjekt vorhandenen Features.

                    Deine Frage kann also eigentlich nur ermitteln wollen, welche Bestandteile der üblichen Verbräuche in den Nebenkosten enthalten sind, und welche nicht: Wasser, Strom, Heizung. Dann kannst du den von dir derzeit bezahlten Kosten für diese Position dagegenrechnen und den verbleibenden Rest als Betriebskosten werten.

                    Eigentlich solltest du aber eher nach den "Features" fragen, die das Mietobjekt bietet (und die sich dann in den Betriebskosten niederschlagen), also Hausmeister, Kabelanschluss, Fahrstuhl (den zahlen z.B. auch Mieter im Erdgeschoss zu gleichen Teilen mit).

                    Was den variablen Verbrauch angeht, wäre interessant, wie das jeweils abgerechnet wird: Wasserverbrauch wird, wenn es Zähler gibt, ausschließlich verbrauchsabhängig abgerechnet, ansonsten kann man flächen- und personenabhängig umlegen. Heizkosten können nicht vollständig nach Verbrauch abgerechnet werden, zwischen 30% und 50% muss nach Fläche umgelegt werden. Strom wird nur selten über den Vermieter abgerechnet, normalerweise sind zentral oder in der Wohnung Zähler installiert - Ausnahmen sind aber nicht auszuschließen.

                    Grüße Sven

                    1. Hallo,

                      Heizkosten können nicht vollständig nach Verbrauch abgerechnet werden, zwischen 30% und 50% muss nach Fläche umgelegt werden.

                      warum das denn? Wozu sind denn wohl in vielen Wohnungen diese komischen Heizkosten-Verbrauchszähler an den Heizkörpern?

                      Die können den Energieverbrauch zwar nicht absolut messen, aber der Ablesewert jedes einzelnen Zählers kann zur Summe aller Zähler ins Verhältnis gesetzt werden, und so kann man sogar für jeden einzelnen Heizkörper dessen Anteil am Gesamtverbrauch im Gebäude bestimmen, der ja über die gelieferte Öl- oder Gasmenge bekannt ist.

                      Natürlich kann der Heizkostenanteil auch einfach nach Wohnfläche umgelegt werden. Aber eine Mischung beider Verfahren erscheint mir unsinnig.

                      Strom wird nur selten über den Vermieter abgerechnet, normalerweise sind zentral oder in der Wohnung Zähler installiert - Ausnahmen sind aber nicht auszuschließen.

                      ACK. Bei meiner Schwester ist beispielsweise Strom als Pauschale in der "Warmmiete" enthalten, der Vermieter vertraut darauf, dass man halbwegs energiebewusst damit umgeht. Aber ich habe auch den Eindruck, dass eine von den Miet-Nebenkosten unabhängige verbrauchsabhängige Abrechnung direkt mit dem Stromlieferanten wohl der häufigere Fall ist.

                      So long,
                       Martin

                      1. Hallo Der Martin,

                        warum das denn? Wozu sind denn wohl in vielen Wohnungen diese komischen Heizkosten-Verbrauchszähler an den Heizkörpern?

                        Die können den Energieverbrauch zwar nicht absolut messen, aber der Ablesewert jedes einzelnen Zählers kann zur Summe aller Zähler ins Verhältnis gesetzt werden, und so kann man sogar für jeden einzelnen Heizkörper dessen Anteil am Gesamtverbrauch im Gebäude bestimmen, der ja über die gelieferte Öl- oder Gasmenge bekannt ist.

                        Abzüglich des Anteils, der bei keinem Heizkörper ankommt (Verluste am Kessel, an den Rohren, Warmwasserbereitstellung(!)). Und bei Geräten, bei denen lediglich die aus dem Röhrchen verdunstete Wassermenge gemessen wird, spielen ggf. auch andere Umstände eine Rolle.

                        Bis demnächst
                        Matthias

                        --
                        Signaturen sind bloed (Steel) und Markdown ist mächtig.
                        1. Moin,

                          Die können den Energieverbrauch zwar nicht absolut messen, aber der Ablesewert jedes einzelnen Zählers kann zur Summe aller Zähler ins Verhältnis gesetzt werden, und so kann man sogar für jeden einzelnen Heizkörper dessen Anteil am Gesamtverbrauch im Gebäude bestimmen, der ja über die gelieferte Öl- oder Gasmenge bekannt ist.

                          Abzüglich des Anteils, der bei keinem Heizkörper ankommt (Verluste am Kessel, an den Rohren, Warmwasserbereitstellung(!)).

                          klar, diese Verluste gibt es natürlich, aber ich finde es durchaus plausibel und fair, wenn die auch verbrauchsabhängig umgelegt würden - und das passiert bei dem Verfahren, das ich angedeutet habe, ja automatisch.
                          Warmwasser ist nochmal ein besonderer Fall, das wird ja in aller Regel über einen separaten Zähler genau erfasst - wobei der Zähler nur die Wassermenge misst, nicht die tatsächliche Energie. Die variiert ja mit der Wassertemperatur. Bei mir in der Wohnung schwankt die Heißwassertemperatur beispielsweise zwischen etwa 50 und fast 70°C, wobei ich nicht weiß, wovon das abhängt. Vermutlich vom aktuellen Füllstand des Boilers im Verhältnis zum momentanen Heißwasserbedarf im Haus.

                          Und bei Geräten, bei denen lediglich die aus dem Röhrchen verdunstete Wassermenge gemessen wird, spielen ggf. auch andere Umstände eine Rolle.

                          Ja, das Prinzip dieser Verdunstungszähler ist sowieso umstritten, aber besser als sein Ruf: Da sind ja immer zwei Röhrchen drin. Eins ist thermisch direkt an den Heizkörper gekoppelt, das andere als Referenz an die Umgebungstemperatur. Aus der Differenz der verdunsteten Mengen kann man leidlich genau auf die tatsächlich "verbrauchte" Heizenergie schließen. Die elektronischen Zähler, so wie sie bei mir in der Wohnung verbaut sind, machen zwar einen moderneren Eindruck, sind aber vom Prinzip her nicht viel besser: Die haben auch zwei Thermofühler, einen direkt am Heizkörper, einen an der Raumluft. Solange nun der Heizkörper-Fühler wärmer ist als der Raumluft-Fühler, wird deren Differenz einfach aufintegriert und ergibt so ein Maß für den Energieverbrauch.

                          So long,
                           Martin

                          --
                          I may not be perfect, but at least I'm not a fake.
                          - T-Shirt-Spruch
                      2. Tach,

                        Heizkosten können nicht vollständig nach Verbrauch abgerechnet werden, zwischen 30% und 50% muss nach Fläche umgelegt werden.

                        warum das denn?

                        weil diejenigen die heizen auch die anderen Wohnungen mitheizen; ich wohne im Altbau fast unterm Dach und muss meine Heizung quasi nicht bemühen, weil das die Nachbarn unter und neben mir für mich miterledigen. Würde ich bei mir heizen, würde ich allerdings auch die Wohnungen der Nachbarn unter mir mitheizen, da gehen schließlich die Leitungen zu meiner Heizung durch. Ein anderer Punkt ist, dass du über die Heizkosten auch die Bereitstellung der Heizanlage mitbezahlst

                        mfg
                        Woodfighter

                      3. Natürlich kann der Heizkostenanteil auch einfach nach Wohnfläche umgelegt werden. Aber eine Mischung beider Verfahren erscheint mir unsinnig.

                        Nein, in der HeizkostenV ist vorgeschrieben, dass eine Pflicht zur Verbrauchserfassung besteht und die Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen. Nur in Ausnahmesituationen können die Heizkosten nach der Wohnfläche verteilt werden.

                        Unsinnig ist die Mischung der Verfahren deswegen nicht, weil jede Heizungsanlage auch Kosten verursacht, selbst wenn nicht geheizt wird. Diese verbrauchsunabhängigen Kosten trotzdem nach dem Verbrauchsanteil umzulegen, wäre (auch) nicht verursachungsgemäß. Jeder hat die Möglichkeit zu heizen und zahlt dafür einen Anteil der Grundkosten.

                        Gruß der Buchhalter

                    2. Hallo

                      Kabelanschluss ist Bestandteil von Betriebskosten, wenn er existiert.

                      Der Kabelanschluss kann Bestandteil der Betriebskosten sein, muss es aber nicht. Es kann auch sein, dass es dazu eines eigenen Vertrags mit dem Kabelanbieter inklusive der dabei anfallenden weiteren Kosten bedarf.

                      Wenn nicht: Der Strom für die Verstärkeranlage der zentralen Satellitenschüssel ist auch in den Betriebskosten drin.

                      ACK

                      Tschö, Auge

                      --
                      Es schimmerte ein Licht am Ende des Tunnels und es stammte von einem Flammenwerfer.
                      Terry Pratchett, „Gevatter Tod“
  2. Tach!

    Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich meine Frage dahin ändern muß, damit der Vermieter kapiert, was ich meine?

    Lass dir eine Aufstellung geben, wie die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung ermittelt wurde. Wenn die nur per Bauchgefühl ermittelt wurde, dann frag nach einer konkreten Abrechnung vom Vormieter, die anonymisiert wurde.

    dedlfix.

    1. Hi,

      Lass dir eine Aufstellung geben, wie die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung ermittelt wurde. Wenn die nur per Bauchgefühl ermittelt wurde, dann frag nach einer konkreten Abrechnung vom Vormieter, die anonymisiert wurde.

      Ja, so könnte man das machen, wenns bereits richtig konkret wäre. Aber mich würde das bereits beim 1. Anruf interessieren. Ich meine, die Immobilie samt Mietpreis ist doch nun sofort beim 1. Anruf interessant. Ich habe aber den Eindruck, ich kenne den zu entrichtenden Mietzins nur ungefähr.

      Es kann doch bitteschön für den Vermieter nicht sooo schwer sein, fixe Kosten von variablen Kosten zu trennen.

      Oder?

      Gruß, Fred

    2. Hallo,

      Lass dir eine Aufstellung geben, wie die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung ermittelt wurde. Wenn die nur per Bauchgefühl ermittelt wurde, dann frag nach einer konkreten Abrechnung vom Vormieter, die anonymisiert wurde.

      welchen Informationsgehalt hätte das? In dem Moment, wo du dich für eine Wohnung interessierst, weißt du ja nicht, was der Vormieter so für Lebensgewphnheiten hatte. Vielleicht hat der mit der Klospülung geknausert, so dass sein Wasserverbrauch ungewöhnlich niedrig war? Oder er hatte unzählige Balkonpflanzen, die er regelmäßig mit Frischwasser gegossen hat, so dass sein Verbrauch recht hoch war? Und für die Heiz- und Stromkosten gilt Ähnliches (wobei Strom eher selten in den Nebenkosten enthalten ist und der Mieter meist direkt mit dem EVU zu tun hat).

      So interessant später der Vergleich mit dem Verbrauch des Vormieters auch sein mag - vorher ist er IMO nicht aussagekräftiger als eine Schätzung nach Bauchgefühl.

      So long,
       Martin

      1. Tach!

        Lass dir eine Aufstellung geben, wie die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung ermittelt wurde. Wenn die nur per Bauchgefühl ermittelt wurde, dann frag nach einer konkreten Abrechnung vom Vormieter, die anonymisiert wurde.

        welchen Informationsgehalt hätte das? In dem Moment, wo du dich für eine Wohnung interessierst, weißt du ja nicht, was der Vormieter so für Lebensgewohnheiten hatte.

        Um genau diese Lebensgewohnheiten geht es doch gar nicht, sondern nur um den Rest der Nebenkosten. Und die stehen aufgeschlüsselt aufs Haus und runtergebrochen auf den Anteil für die Wohnung auf der Abrechnung. Die verbrauchsabhängigen Zeilen können sogar geschwärzt sein und das würde die Frage des OP zur vollen Zufriedenheit beantworten.

        dedlfix.

        1. Hi,

          welchen Informationsgehalt hätte das? In dem Moment, wo du dich für eine Wohnung interessierst, weißt du ja nicht, was der Vormieter so für Lebensgewohnheiten hatte.

          Um genau diese Lebensgewohnheiten geht es doch gar nicht, sondern nur um den Rest der Nebenkosten.

          hatte ich anders verstanden - schließlich hat Fred von den "von mir beeinflußbaren Kosten in der Gesamtnebenkostenhöhe" gesprochen und den Wasserverbrauch als Beispiel gewählt.

          So long,
           Martin

          1. Tach!

            hatte ich anders verstanden - schließlich hat Fred von den "von mir beeinflußbaren Kosten in der Gesamtnebenkostenhöhe" gesprochen und den Wasserverbrauch als Beispiel gewählt.

            Er möchte wissen, welchen Teil er selbst beeinflussen kann. Und der ergibt sich aus der Pauschale abzüglich der Fixkosten. Also reicht es auch, die Fixkosten in Erfahrung bringen.

            dedlfix.

            1. Hi,

              Er möchte wissen, welchen Teil er selbst beeinflussen kann. Und der ergibt sich aus der Pauschale abzüglich der Fixkosten. Also reicht es auch, die Fixkosten in Erfahrung bringen.

              Beide "Posten" würden mir reichen. Entweder die Fixkosten oder die variablen Kosten. In beiden Fällen folkgt nämlich daraus, daß ich mir die Gesamtmiethöhe errechen kann, die ich wie folgt definiere:

              Mietzins + fixe NK = Gesamtmiethöhe

              Und die Gesamtmiethöhe ist für mich einer der zu vergleichenden Faktoren, wenn ich Immobilien miteinander vergleiche.

              Fred

              1. Beide "Posten" würden mir reichen. Entweder die Fixkosten oder die variablen Kosten. In beiden Fällen folkgt nämlich daraus, daß ich mir die Gesamtmiethöhe errechen kann, die ich wie folgt definiere:

                Mietzins + fixe NK = Gesamtmiethöhe

                Das ist aber nicht die Definition, die die Gesamthöhe der Miete ausdrückt.

                Mietzins + fixe NK + var. NK = Gesamtmiethöhe

                Damit Du aber nicht auf die Schnauze fällts, muss auch sicher gestellt sein, das die Umlageschlüssel und Verrechnungsfaktoren bei allen Immobilienobjekten gleich sind.

                1. Tach!

                  Mietzins + fixe NK = Gesamtmiethöhe

                  Das ist aber nicht die Definition, die die Gesamthöhe der Miete ausdrückt.

                  Mietzins + fixe NK + var. NK = Gesamtmiethöhe

                  Die variablen Nebenkosten sind zwar in der monatlichen Zahlung an den Vermieter mit drin, sie sind aber bei genauerer Betrachtung Verbrauchskosten. Da diese direkt vom Verhalten des Mieters beeinflusst werden (können), hat sie der OP in seiner Betrachtung ausgeklammert. Wenn man die variablen Nebenkosten mit in die Gesamtmiethöhe einbezieht, müsste man im Prinzip auch andere verbrauchsabhängige Beträge, die direkt an die Versorgungsunternehmen gehen, zu den variablen NK zählen. Es zeigte sich ja im Laufe der Diskussion, dass mal die Heizkosten Bestandteil der NK sind, mal nicht. Man muss die v.NK aus der Rechnung rausnehmen können, um die eigentliche Gesamtmiete vergleichen zu können.

                  dedlfix.

                  1. Tach!

                    Mietzins + fixe NK = Gesamtmiethöhe

                    Das ist aber nicht die Definition, die die Gesamthöhe der Miete ausdrückt.

                    Mietzins + fixe NK + var. NK = Gesamtmiethöhe

                    Die variablen Nebenkosten sind zwar in der monatlichen Zahlung an den Vermieter mit drin, sie sind aber bei genauerer Betrachtung Verbrauchskosten. Da diese direkt vom Verhalten des Mieters beeinflusst werden (können), hat sie der OP in seiner Betrachtung ausgeklammert. Wenn man die variablen Nebenkosten mit in die Gesamtmiethöhe einbezieht, müsste man im Prinzip auch andere verbrauchsabhängige Beträge, die direkt an die Versorgungsunternehmen gehen, zu den variablen NK zählen. Es zeigte sich ja im Laufe der Diskussion, dass mal die Heizkosten Bestandteil der NK sind, mal nicht. Man muss die v.NK aus der Rechnung rausnehmen können, um die eigentliche Gesamtmiete vergleichen zu können.

                    dedlfix.

                    Veto Gesamtmiete oder Gesamtmiethöhe = Summe aller Kosten

                    Der TO sollte vielleicht auch mal von gebräuchlichen Bezeichnungen gebrauch machen und nicht seine selbstgebastelten Definitionen benutzen. Vielleicht klappt das dann auch besser mit der Kumunikation.

                    Kurze Auflistung, nicht vollständig, ohne Definition (selber nachsehen):

                    Kaltmiete (Nettomiete, Grundmiete)

                    Nettokaltmiete

                    Bruttokaltmiete

                    Warmmiete

                    Bruttowarmmiete

                    Kostenmiete

                    Inklusivmiete

                    Betriebskosten

                    Betriebskostenvorauszahlung

                    Betriebskostenpauschale

                    Nebenkosten

                    Nebenkostenabrechnung

                    Die variablen Nebenkosten sind zwar in der monatlichen Zahlung an den Vermieter mit drin, sie sind aber bei genauerer Betrachtung Verbrauchskosten. Da diese direkt vom Verhalten des Mieters beeinflusst werden (können), hat sie der OP in seiner Betrachtung ausgeklammert.

                    Das kann aber auch unter Umständen bedeuten, das ein weniger Verbrauch zu mehr Kosten führt.

  3. Ich: In welcher Höhe ist denn die Wasservorauszahlung in den Nebenkosten enthalten?

    Vielleicht solltest du einfach fragen, wie sich die Nebenkosten im Detail zusammensetzen, anstatt nach einzelnen Posten zu fragen (die womöglich auch noch einen anderen Namen haben: eine "Wasservorauszahlung" kannte ich bislang nicht, bei uns läuft das unter "Abschlag").

    Entweder rückt er dann mit einer Aufstellung raus – oder er hat das nicht nötig, weil sich noch drei Dutzend andere Mieter um das Objekt prügeln, denen wegen fünfzehn, zwanzig Euro monatlicher Überzahlung nicht das Herz in die Hose rutscht.

  4. Meine Frage danach, wie hoch der Anteil der von mir beeinflußbaren Kosten in der Gesamtnebenkostenhöhe ist (egal, wie ichs erkläre oder ausdrücke), sorgt beim potentiellen Vermieter regelmäßig für Verwunderung.

    Wie du es ausdrückst ist nicht ganz egal. Deine jetzige Formulierung würd ich auch erst nicht eindeutig verstehen :-)

    Frag nach einer Aufteilung der Mietkosten.

    Ich: In welcher Höhe ist denn die Wasservorauszahlung in den Nebenkosten enthalten? Vermieter: Och, das weiß ich nicht genau, warum ist das denn jetzt wichtig? Ich: Na, ich möchte gerne wissen, wieviel ich bezahlen muß ohne Einfluß auf die Höhe zu haben.

    Dann tausche das letzte. Sag: das ist wichtig weil Sie doch sicher Miete haben wollen und dann muss ich wissen wie die sich zusammensetzt.

    Ich: Ok. Aber es macht doch einen Unterschied, ob in 200,- Euro Nebenkosten 20,- Euro Wasservorauszahlung sind (und 180,- Euro fix) oder ob es 100,- Euro Wasservorauszahlung sind und diese mir in der Jahresabrechnung angerechnet werden. Vermieter: Das kommt ja auch darauf an, mit wieviel Personen Sie einziehen, 2 Personen verbrauchen ja mehr Wasser als 1.

    Dann du: Ok dann rechnen Sie mir mal ein Beispiel, wie viel von den Nebenkosten bei 1 Person fürs Wasser gelten und wie viel bei 2 Personen. Spätestens dann sollte ihm klar werden was für einen Müll er gerade erzählt hat.

    1. Hi,

      danke für Deine Mühe. Darf ich mal nen Vermieter simulieren? ;-)

      Frag nach einer Aufteilung der Mietkosten.

      Vermieter: Das setzt sich zusammen aus 600,- Euro Mite und 200,- Euro Nebenkosten.

      Dann du: Ok dann rechnen Sie mir mal ein Beispiel, wie viel von den Nebenkosten bei 1 Person fürs Wasser gelten und wie viel bei 2 Personen. Spätestens dann sollte ihm klar werden was für einen Müll er gerade erzählt hat.

      Ich weiß, wie recht Du hast, aber ich fürchte, da käme dann etwas raus, wie:

      "Ja, das kommt ja auf den Verbrauch an. Jedenfalls hat der letzte Mieter am Jahresende noch was 'raus bekommen..."

      Ich fürchte, ich komme nicht an einer Petition vorbei, dass künftig Mietzins und fixe Nebenkosten in einem Betrag zusammengefasst werden müssen und nur noch Vorauszahlungen als Nebenkosten benannt werden dürfen ;-))

      Fred

      1. Tach!

        Ich fürchte, ich komme nicht an einer Petition vorbei, dass künftig Mietzins und fixe Nebenkosten in einem Betrag zusammengefasst werden müssen und nur noch Vorauszahlungen als Nebenkosten benannt werden dürfen ;-))

        Ganz so fix sind die ja nicht. Da können auch Beträge entstehen, die du nicht verschuldet hast, dia aber trotzdem prinzipiell variabel sind. Hausmeisterkosten und Aufzugswartung beispielsweise sind von dir wenig beeinflussbare Posten, sind andererseits aber normalerweise nicht großartig abweichend zu den Vorjahreskosten.

        dedlfix.

      2. Hallo,

        Ich fürchte, ich komme nicht an einer Petition vorbei, dass künftig Mietzins und fixe Nebenkosten in einem Betrag zusammengefasst werden müssen und nur noch Vorauszahlungen als Nebenkosten benannt werden dürfen ;-))

        das ist aber ein unrealistischer Wunsch: Miete ist das, was der Eigentümer der Immobilie für sich einnimmt; Nebenkosten sind die Forderungen, die ihm von außerhalb in Rechnung gestellt werden und die er an den Mieter weiterreichen darf. Dass ein Teil dieser zusätzlichen Forderungen, von denen der Vermieter nichts hat, konstant und planbar ist, ein anderer Teil dagegen verbrauchsabhängig und damit nicht vorhersehbar, ist ein ganz anderer Aspekt.

        So long,
         Martin

      3. Hi,

        Ich fürchte, ich komme nicht an einer Petition vorbei, dass künftig Mietzins und fixe Nebenkosten in einem Betrag zusammengefasst werden müssen

        Was sind denn fixe Nebenkosten?

        Praktisch alle Kosten können sich (auch im Laufe des Jahres) ändern. Insofern werden viele Vermieter sich weigern, Dir den Verbrauchsanteil genau zu nennen, denn das würde ja auch bedeuten, daß sie den Nicht-Verbrauchsanteil festlegen. Da sich der aber ändern kann ...

        cu,
        Andreas a/k/a MudGuard

        1. Praktisch alle Kosten können sich (auch im Laufe des Jahres) ändern. Insofern werden viele Vermieter sich weigern, Dir den Verbrauchsanteil genau zu nennen, denn das würde ja auch bedeuten, daß sie den Nicht-Verbrauchsanteil festlegen. Da sich der aber ändern kann ...

          Bitte um ein Beispiel, welche o.g. Kosten sich unterjährig ändern können.

          Gruß, Fred

          1. Hi,

            Bitte um ein Beispiel, welche o.g. Kosten sich unterjährig ändern können.

            Welche nicht? Aber wenn Du ein Beispiel brauchst:
            die zuständige Behörde könnte z.B. zum 1.10. die Müllgebühren anheben.

            cu,
            Andreas a/k/a MudGuard

            1. Bitte um ein Beispiel, welche o.g. Kosten sich unterjährig ändern können.

              Welche nicht? Aber wenn Du ein Beispiel brauchst:
              die zuständige Behörde könnte z.B. zum 1.10. die Müllgebühren anheben.

              Killefatz...

              Fred

              1. Killefatz...

                Heißt was genau?

                Natürlich kann sich sowas ändern. So wie alle sonstigen Nebenkosten auch. Der Vermieter kann dir nicht garantieren dass die alle so bleiben wie sie bisher waren. Aber er kann dir eine Abrechnung des letzten Jahres zeigen, aus der du ersehen kannst wie die Kosten sich zu diesem Zeitpunkt aufgeteilt haben. Dann hast du einen Anhaltspunkt. Darauf würde ich bestehen.

      4. Lass dir die letzte Abrechnung zeigen in der aufgeschlüsselt ist wie sich die Nebenkosten verteilen. Natürlich kann das variabel sein wenn irgendwelche Kosten mal mehr und mal weniger anfallen. Aber du kannst daran abschätzen wie es möglicherweise für dich sein wird.

        1. Lass dir die letzte Abrechnung zeigen in der aufgeschlüsselt ist wie sich die Nebenkosten verteilen. Natürlich kann das variabel sein wenn irgendwelche Kosten mal mehr und mal weniger anfallen. Aber du kannst daran abschätzen wie es möglicherweise für dich sein wird.

          Der Wohnungs-/Häusermarkt ist doch ein Anbietermarkt. Kannst doch froh sein, überhaupt was Gescheites zu finden, ich denke, da kommt so ein Anspruch sehr ungelegen...

          Zudem gehts mir ja schon in der Erstanalyse um den Vergleich der Mietobjekte.

          Du findest NK zwischen 80 und 300 Euro.

          Fred

  5. Moin Fred,

    mein Tipp: lehn Dich zurück und warte die erste Abrechnung ab, dann weißt Du ob die Abschläge zu den tatsächlichen Kosten passen und hast ein Anrecht darauf die Höhe der Abschläge selbst zu bestimmen. Du verlierst ja kein Geld, es sind nur Vorauszahlungen über die später endabgerechnet wird. Und Haben-Zinsen kann man zurzeit vernachlässigen.

    Falls Du in Sorge bist, dass es zu einer hohen Nachzahlung kommen könnte, wird sich kaum ein Vermieter dagegen wehren, dass Du freiwillig großzügigere Abschläge zahlst. Falls Du in Sorge bist, dass die Abschläge zu großzügig bemessen sind und die Vorauszahlung absenken möchtest, bist Du quasi auf die Zusammenarbeit des Vermieters angewiesen und hast keinen Hebel (mit dem Du es dir nicht sofort verscherzen würdest).

    Wenn Du wirklich deine Kosten einschätzen möchtest, helfen nur eine (anonymisierte) Vorjahres-Abrechnung in Verbindung mit dem Mietvertrag und ein Gespür für Kostenentwicklungen.

    Und Vorsicht bei der Wahl der Waffen: deine Frage lässt Dich nicht nur als mündigen Mieter erscheinen. Es die Vermieter-Pflicht passende Abschläge zu verlangen und Du möchtest gleich bei Erstkontakt kontrollieren, ob der Vermieter seine Arbeit richtig macht? ;-)

    Gruß der Buchhalter

    PS: Ansonsten frage einfach nach den Abschlagszahlungen und begründe dies damit, dass Du deinen monatlichen Zahlbetrag (Nettomiete + Abschläge) wissen möchtest. Das leuchtet jedem Vermieter ein. Und die Vorauszahlung muss sowieso im Mietvertrag vereinbart werden und sollte daher bekannt sein. Eine Differenzierung nach einzelnen Kostenarten ist nicht üblich und nicht verpflichtend. Häufig wird zwischen Vorauszahlungen auf Heizkosten (inkl. Wasser) sowie Betriebskosten unterschieden, aber auch dies ist kein Muss.

    Unverständnis erntest Du vermutlich weil dein Vorhaben nicht so sinnhaft ist, wie es Dir erscheinen mag. Aus der Höhe der Abschläge allein lässt sich kein Sparpotential ableiten. Zudem verwirrst Du mit den Begriffen fixen und variablen Kosten und scheinst falsche Vorstellungen von der Umlage von Heizkosten zu haben. In Heiz- und Wasserkosten sind nicht unerhebliche Grundkosten (bis zu 50%) und weitere Kosten enthalten, welche vom Verbrauch völlig unabhängig sind. In kleinen Liegenschaften muss nicht mal unbedingt verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

    Background-Info warum Dir niemand detaillierte Zahlen nennt: als Vermieter muss man dem zu erwartenden Ergebnis angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Dies geschieht meist nicht durch aufwendige Kalkulationen, sondern bedeutet in der Regel; wenn die Abschläge des Vormieters passen, werden diese weiter verlangt. Eben weil es solche Kalkulationen häufig gar nicht gibt, wird dir kaum ein Vermieter eine derart detaillierte Auskunft geben.

    1. Moin Fred,

      Und Vorsicht bei der Wahl der Waffen: deine Frage lässt Dich nicht nur als mündigen Mieter erscheinen. Es die Vermieter-Pflicht passende Abschläge zu verlangen und Du möchtest gleich bei Erstkontakt kontrollieren, ob der Vermieter seine Arbeit richtig macht? ;-)

      Background-Info warum Dir niemand detaillierte Zahlen nennt: als Vermieter muss man dem zu erwartenden Ergebnis angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Dies geschieht meist nicht durch aufwendige Kalkulationen, sondern bedeutet in der Regel; wenn die Abschläge des Vormieters passen, werden diese weiter verlangt. Eben weil es solche Kalkulationen häufig gar nicht gibt, wird dir kaum ein Vermieter eine derart detaillierte Auskunft geben.

      Danke für Deine Antwort, steckt viel Info drin.

      Fred