Der Buchhalter: Wie erklär ichs nem "Dummen"

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Natürlich kann der Heizkostenanteil auch einfach nach Wohnfläche umgelegt werden. Aber eine Mischung beider Verfahren erscheint mir unsinnig.

Nein, in der HeizkostenV ist vorgeschrieben, dass eine Pflicht zur Verbrauchserfassung besteht und die Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen. Nur in Ausnahmesituationen können die Heizkosten nach der Wohnfläche verteilt werden.

Unsinnig ist die Mischung der Verfahren deswegen nicht, weil jede Heizungsanlage auch Kosten verursacht, selbst wenn nicht geheizt wird. Diese verbrauchsunabhängigen Kosten trotzdem nach dem Verbrauchsanteil umzulegen, wäre (auch) nicht verursachungsgemäß. Jeder hat die Möglichkeit zu heizen und zahlt dafür einen Anteil der Grundkosten.

Gruß der Buchhalter