robertroth: Fexsendebricht rechliche Grundlage

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Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

Weiß jemand, ob ein Faxsendebricht vor Gericht bzw. in einem Rechtsstreit Gültigkeit hat?

Es kommt meiner Meinung darauf an, ob du die Kündigung beweisen kannst und nicht nur, dass du denen irgendwas gefaxt hast. Wenn der Sendebericht nichts vom Inhalt der gesendeten Seiten zeigt, wird der nicht viel wert sein.

Deine Meinung wird dem Richter vermutlich egal sein. ;-p

Das Thema lief hier neulich schon einmal durch. Kündigungen bedürfen, je nach Vereinbaung oder gesetzlichen Bestimmungen, bestimmter Form. Meistens ist Schriftform vereinbart oder ges. vorgeschrieben. Da muss man dann mal seinen Vetrag lesen!

Ich suche gleich nochmal den Thread, in dem auch die Links auf die Gesetze standen.

http://forum.selfhtml.org/self/2015/jul/27/nachvollziehen-ob-email-geschickt-wurde/1646618#m1646618

Spirituelle Grüße
Euer Robert
robert.r@online.de

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