dedlfix: Fexsendebricht rechliche Grundlage

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Tach!

Es kommt meiner Meinung darauf an, ob du die Kündigung beweisen kannst und nicht nur, dass du denen irgendwas gefaxt hast. Wenn der Sendebericht nichts vom Inhalt der gesendeten Seiten zeigt, wird der nicht viel wert sein.

Deine Meinung wird dem Richter vermutlich egal sein. ;-p

Es gibt sogar ein Urteil, da hat ein "OK" auf dem Sendebericht gereicht. Allerdings gibts da auch Zweifel, ob das andere Gerichte ebenso sehen.

Das Thema lief hier neulich schon einmal durch. Kündigungen bedürfen, je nach Vereinbaung oder gesetzlichen Bestimmungen, bestimmter Form. Meistens ist Schriftform vereinbart oder ges. vorgeschrieben. Da muss man dann mal seinen Vetrag lesen!

Ein Fax kann nur Dinge in Schriftform übermitteln. (Und auch Bilder, aber das ist hier nicht relevant.)

dedlfix.