Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,
Der BGH sagt Nein
es gab aber auch schon andere Entscheidungen von anderen Gerichten.
... die dann aber vermutlich mit Hilfe dieses Urteils leicht kippen ließen?
Es stehen also eigentlich zwei Fragen im Raum:
- wurden die Formerfordernisse erfüllt?
- ist die Kündigung (in der akzeptierten Form) zugegangen und kann das auch bewiesen werden? Anscheinsbeweis reicht nicht.
Spirituelle Grüße
Euer Robert
robert.r@online.de
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Möge der wahre Forumsgeist ewig leben!
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