Kay: Fexsendebricht rechliche Grundlage

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Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

Der BGH sagt Nein

es gab aber auch schon andere Entscheidungen von anderen Gerichten.

... die dann aber vermutlich mit Hilfe dieses Urteils leicht kippen ließen?

Aber nur, wenn die 600 Euro Grenze überschritten ist.

Zivilprozessordnung § 511 Statthaftigkeit der Berufung (1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt. (2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn

  1. der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder
  2. das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.

(3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf er nicht zugelassen werden.

(4) Das Gericht des ersten Rechtszuges lässt die Berufung zu, wenn

  1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und
  2. die Partei durch das Urteil mit nicht mehr als 600 Euro beschwert ist.

Das Berufungsgericht ist an die Zulassung gebunden.