Hallo und guten Tag,
Seit wann sind Fritzboxen als Beweis unumstößlich und unfälschbare technische Einrichtungen, zumal sie ja im Reich des Absenders stehen?
Wo steht das Wort "Beweis"? In meiner Antwort gar nicht, der BGH spricht von Idizien. Und bei denen kommt es darauf an, ob das Gericht denen glaubt. Wenn der BGH also glaubt, dass das "OK" auf dem Sendebericht des Faxes als Indiz nur für den Verbindungsaufbau ausreiche, dann wird er auch glauben (und hat es), dass ein vollständiges Faxprotokoll (wie es die Fritzbox liefert) als Indiz für den Zugang des Faxes ausreicht.
Das Urteil lässt sich aber nicht verallgemeinern. Nicht jeder Anwalt ist so bescheuert (oder bestochen), dass er ein fälsch- und reproduzierbares Blatt Papier aus einer Maschine behandeln lässt, wie eine Urkunde.
Grüße
TS