Aloha ;)
Wo steht das Wort "Beweis"? In meiner Antwort gar nicht, der BGH spricht von Idizien. Und bei denen kommt es darauf an, ob das Gericht denen glaubt. Wenn der BGH also glaubt, dass das "OK" auf dem Sendebericht des Faxes als Indiz nur für den Verbindungsaufbau ausreiche, dann wird er auch glauben (und hat es), dass ein vollständiges Faxprotokoll (wie es die Fritzbox liefert) als Indiz für den Zugang des Faxes ausreicht.
Das Urteil lässt sich aber nicht verallgemeinern. Nicht jeder Anwalt ist so bescheuert (oder bestochen), dass er ein fälsch- und reproduzierbares Blatt Papier aus einer Maschine behandeln lässt, wie eine Urkunde.
Wo ist das Problem? Deine Anmerkung bezieht den größten Teil von Jörgs Posting nicht mit ein. Du forderst hier die Qualität einer Urkunde, die ist aber hier gar nicht gefragt. Es ging, wie Jörg schon ausführte, um glaubhafte Indizien. Und wenn ein vollständiges Faxprotokoll vorliegt, das sich mit den Daten der Telefongesellschaft (die in dem Fall als Zeuge die Glaubhaftigkeit des Protokolls untermauert) deckt, die besagen, dass genau zu dieser Zeit eine entsprechende Verbindung hergestellt und abgewickelt wurde, dann ist das ein glaubhaftes Indiz. Und an der Beweiskraft dieses Indiz' ist nicht zu rütteln, es sei denn der Empfänger kann belegen, dass zwar ein Fax ankanm, dieses aber keine Kündigung enthielt (denn der Inhalt des Dokuments ist das einzige, was dann tatsächlich noch fälschbar ist).
Grüße,
RIDER
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